Genehmigung für Gladbecker Windrad war rechtmäßig

Das umstrittene Windrad auf der Mottbruchhalde ist rechtmäßig genehmigt worden. Zu dieser Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gekommen.

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  • Ballonclub und Steag haben sich außergerichtlich geeinigt
  • Über weitere Klagen der Anwohner soll bald entschieden werden

Die Richter wiesen die Klage der Stadt Gladbeck ab. Die Stadt war von Anfang an gegen das Windrad und hatte sich in ihrer Planungshohheit übergangen gefühlt. Das Gericht hat jetzt aber entschieden, dass der Kreis Recklinghausen dem Betreiber Steag die Genehmigung erteilen durfte. Auch der Ballonclub Wittringen hatte gegen das Windrad in Brauck geklagt. In diesem Fall haben sich beide Parteien außergerichtlich darauf geeinigt, dass das Windrad bei Veranstaltungen des Ballonclubs abgeschaltet wird - und zwar dreimal im Jahr. Offen sind noch Klagen von Anwohnern, die sich durch das Windrad gestört fühlen. Eine Entscheidung dazu soll in den nächsten Tagen fallen.

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