Generelle Maskenpflicht in der ZOOM-Erlebniswelt

Ab sofort gilt in der in der ZOOM Erlebniswelt Gelsenkirchen eine generelle Maskenpflicht. 

© Ralf Laskowski / Radio Emscher Lippe

Das heißt im Klartext: Die Zoo-Besucher und die Mitarbeiter müssen auf dem gesamten Zoo-Gelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die ZOOM Erlebniswelt bittet außerdem darum, die Mund-Nase-Bedeckung bereits auf dem Weg zum Zoo ab Verlassen des Parkplatzes bzw. der Haltestelle zu tragen und die Maske auf dem Rückweg erst im eigenen Auto wieder abzusetzen. Bisher galt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wie den Tierhäusern, sanitären Anlagen, dem ZOOM Shop und Service Center.

Alle anderen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

Alle anderen Schutzmaßnahmen in der ZOOM Erlebniswelt gelten unberührt: Maximal 3.500 Besucherinnen und Besucher dürfen den Gelsenkirchener Zoo gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW gleichzeitig betreten. Die Regeln zum Mindestabstand und zum Kontaktverbot sind zwingend einzuhalten. Attraktionen wie die Bootstour African Queen, das Alaska Ice Adventure, der Indoorspielplatz Drachenland oder der Huawei Green Planet bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch Tierpflegergespräche, Fütterungen, Schnupperkurse und Kindergeburtstage können aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht angeboten werden. 

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