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- Gericht gibt Eilanträgen von Umweltverbänden statt
- Kreis Wesel hatte Ausnahmegenehmigung erteilt
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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat drei Eilanträgen von Umweltverbänden jetzt stattgegeben und den Abschuss der Wölfin verboten. Für die Tötung des Tieres hatte der zuständige Kreis Wesel eine Ausnahmengenehmigung erlassen, denn Wölfe sind bei uns streng geschützt. Laut Richter habe der Kreis nicht ausreichend erklärt, dass durch Gloria ein ernstzunehmender Schaden für die Landwirtschaft drohe. Seit Jahren ist Gloria im Wolfsgebiet Schermbeck unterwegs, zu dem auch der Bottroper Norden gehört. Dabei überwindet sie immer wieder Schutzzäune und tötet andere Tiere.
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