Geschäfte mit Schrotthäusern: Bund ändert Gesetz

Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen soll bald besser gegen krumme Geschäfte mit Schrottimmobilien vorgehen können.

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  • Verwalter soll Geschäftemacherei verhindern
  • Immobilienbesitzer machen teils hohe Gewinne

Bundesjustizminister Marco Buschmann aus Gelsenkirchen hat dazu das entsprechende Gesetz geändert. Den Entwurf hat die Bundesregierung jetzt beschlossen. Er sieht vor, dass Städte für zwangsversteigerte Gebäude eine gerichtliche Verwaltung beantragen können, bis das Haus tatsächlich bezahlt ist. Konkret soll verhindert werden, dass der neue Besitzer das marode Gebäude zu einem überhöhten Preis ersteigert, dann nur eine Sicherheitsleistung für die Immobilie zahlt und schon Mieten kassiert. In vielen Fällen wird der Kaufpreis gar nicht bezahlt und die Immobilie geht wieder in die Zwangsversteigerung. Weil es bis zu einem Gerichtstermin oft lange dauert, kann der neue Hausbesitzer in der Zwischenzeit große Gewinne machen - ein Geschäftsmodell, das auch in Gelsenkirchen immer wieder für Ärger sorgt. Damit soll bald Schluss sein. Laut dem Gesetzentwurf gehen Mietzahlungen so lange an den Verwalter, bis das Gebäude tatsächlich bezahlt ist. 

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