
© Thomas Hans / Radio Emscher Lippe
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Traditionell lösen viele Kunden Gutscheine ein oder geben das geschenkte Geld aus. Dazu locken einige Geschäfte auch noch mit Rabatten. Gleichzeitig werden auch viele Geschenke umgetauscht, weil sie beispielsweise nicht gefallen oder passen. Ein Recht auf Umtausch haben Kunden laut Verbraucherschützern nicht. Anders sieht es bei kaputter Ware aus: Die muss der Händler umtauschen oder reparieren. Die Tage nach dem Fest sind für den Handel ein wichtiger Bestandteil des Weihnachtsgeschäfts.
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