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Ist die Temperatur im Klassenraum höher als 27 Grad, darf die Schulleitung die Schüler nach Hause schicken. Grundsätzlich kann aber jeder Schulleiter in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen selbst entscheiden, wann es Hitzefrei gibt. Das Ganze gilt auch nur für die Schüler der Sekundarstufe I. Oberstufenschüler dürfen nur in Einzelfällen vom Unterricht befreit werden - zum Beispiel, wenn sie Kreislaufprobleme haben.
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