
© Hauptzollamt Dortmund
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- 49-jährige Chinesin festgenommen
- Arbeitgeber droht hohes Bußgeld
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Zollfahnder haben in einem Gladbecker Massagesalon eine 49-jährige Chinesin überprüft, die nur einen Pass ihres Heimatlandes hatte – das reicht aber fürs Arbeiten in Deutschland nicht. Die notwendige Arbeitsgenehmigung konnte sie nicht vorlegen. Die Zollbeamten nahmen sie vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.
Den Arbeitgeber der Frau erwartet jetzt ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern. Darauf drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis und ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.
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