
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
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- Kreis hat Verfügung aufgehoben
- Auch Bottrop hat Maskenplicht teilweise aufgehoben
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Der zuständige Kreis Recklinghausen hat um Mitternacht die Allgemeinverfügung zur Maskenplicht aufgehoben. Grund ist die sinkende Zahl von Corona-Infektionen. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in geschlossenen Räumen wie Museen, Büchereien oder Kinos und auch in Bus und Bahn sowie beim Frisör. Bottrop hat Anfang der Woche die Maskenpflicht schon teilweise aufgehoben. Wer in den Stadtteilzentren und außerhalb der Innenstadt unterwegs ist, muss keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. In Gelsenkirchen gilt die bestehende Maskenpflicht weiter.
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