Gladbeck: Klage von Windrad-Anwohnern abgewiesen

Die Verwaltungsrichter haben geurteilt, dass die Lärm-Grenzwerte eingehalten würden und keine optische Beeinträchtigung bestehe.

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  • Vier Anwohner-Klagen abgewiesen
  • Verfahren damit so gut wie beendet

Der Rechtsstreit um das Windrad auf der Gladbecker Mottbruchhalde ist so gut wie beendet. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jetzt auch die Klagen von vier Anwohnern abgelehnt. Das hat uns ein Sprecher des Gerichts bestätigt. Wenn niemand in Berufung gehe, seien damit alle Verfahren abgeschlossen. Im Fall der Anwohner in Brauck hätten die Richter geurteilt, dass alle Lärm-Grenzwerte eingehalten würden. Auch optisch sei das Windrad den Nachbarn der Halde zuzumuten. Eine Klage der Stadt Gladbeck gegen die Baugenehmigung hatte das Gericht schon vor zwei Wochen abgelehnt. Auch der Ballonclub Witttringen hatte gegen die Anlage geklagt - und sich außergerichtlich mit dem Betreiber Steag geeinigt. Seit Anfang Februar dreht sich das umstrittene Windrad auf der Gladbecker Halde und produziert grünen Strom.

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