
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
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- Kreis Recklinghausen hebt um Mitternacht Allgemeinverfügung auf
- Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen
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Der zuständige Kreis Recklinghausen hebt um Mitternacht die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf. Grund ist die sinkende Zahl von Corona-Infektionen. Die Maskenpflicht gilt aber weiterhin in geschlossenen Räumen wie Museen, Büchereien oder Kinos und auch in Bus und Bahn sowie beim Frisör. Bottrop hat Anfang der Woche die Maskenpflicht schon teilweise aufgehoben. Wer in den Stadtteilzentren und außerhalb der Innenstadt unterwegs ist, muss keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. In Gelsenkirchen gilt die bestehende Maskenpflicht weiter.
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