
- Bußgeld bis zu 1.000 Euro bei Verstoß
- Stadt will mit Schildern darauf hinweisen
Auf der Bottroper Gastromeile gilt ab heute an bestimmten Abenden ein Glasverbot. Nach dem Feierabendmarkt dürft ihr dort von 20 Uhr bis 3 Uhr morgens keine Glasflaschen oder Gläser mehr mit euch herumtragen. Das gilt ausdrücklich NICHT für die Außenbereiche der Gastronomien, sondern nur für den öffentlichen Teil dazwischen. Es geht um die Fußgängerzone der Gladbecker Straße bis zur Gerichtsstraße. Dort gibt es immer wieder Probleme mit Gruppen, die ihre eigenen Getränke mitbringen und die Glasflaschen nicht entsorgen. Das sorgt laut Stadt für Verletzungsgefahr. Andere Maßnahmen hätten bis jetzt keine Wirkung gezeigt.
Das Glasverbot gilt erstmal an allen Terminen der Bottroper Feierabendmärkte bis Ende April (die Termine findet ihr unten). Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 1.000 Euro rechnen.
An diesen Tagen gilt das Glasverbot
- Freitag, 27. März
- Donnerstag, 2. April
- Freitag, 10. April
- Donnerstag, 23. April
Das Verbot gilt jeweils von 20 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages. Die Stadt Bottrop will an den betreffenden Tagen mit Schildern auf der Gastromeile darauf hinweisen.