Grill- und Picknickverbot in Gelsenkirchener Parks

In Gelsenkirchen gilt ab sofort ein Grill- und Picknickverbot. Neben öffentlichen Plätzen und Parks ist auch das Kinderland im Nordsternpark gesperrt.

© Dietmar Wäsche / FUNKE Foto Services

Immer wieder hatte es zuletzt Berichte über viele Menschen, wenig Abstand und noch weniger Masken gegeben. Über die Feiertage hat der kommunale Ordnungsdienst die Grünflächen und Parks besonders im Blick, wer sich nicht an die neuen Regeln hält, dem droht ein Bußgeld von mehreren hundert Euro. Das Grill- und Picknickverbot soll zunächst bis zum 18. April gelten.


Oberbürgermeisterin Welge hofft auf Verständnis und mehr Vorsicht

„Natürlich wollen wir alle bei schönem Wetter über die Ostertage in Freie. Und das soll ja auch möglich sein – aber eben mit Vorsicht und mit Abstand. Angesichts der gestiegenen Inzidenzen der letzten Tage sollte allen klar sein, dass wir uns Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit über die Ostertage nicht leisten können. Ich bitte alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, weiter umsichtig zu sein und mitzuhelfen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen und wir womöglich über noch einschneidendere Maßnahmen reden müssen.“ (Karin Welge, OB Gelsenkirchen)

Übersicht Grill- und Picknickverbot

In diesen Bereichen gilt das Verbot in Gelsenkirchen ab sofort:

• Bulmker Park

• Nienhauser Busch

• Nordsternpark

• Stadtgarten

• Marina Graf Bismarck

• Parkanlage Schloss Berge


Komplett gesperrt wird zudem das Kinderland im Nordsternpark.

Weitere Meldungen

skyline