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Ein Grillplatz im Schlosspark Wittringen in Gladbeck
© Radio Emscher Lippe
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Grillplätze in Wittringen sind bald wieder geöffnet

Ab Samstag (30. April) darf in der Gladbecker Freizeitstätte wieder gegrillt werden - allerdings unter strengen Auflagen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.04.2022 12:20

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  • Nutzer brauchen "Grillschein"
  • Klare Regeln für die Anlagen
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Die Grillplätze in Wittringen können ab Samstag wieder genutzt werden - das hat die Stadt Gladbeck angekündigt. Allerdings brauchen Nutzer dafür - wie in den vergangenen Jahren - einen Grillschein. Die Berechtigung kann frühestens eine Woche vor dem Wunschtermin im Burgmuseum beantragt werden. Durch die Grillscheine will die Stadt die Anlagen besser im Auge behalten. An den Grillplätzen in Wittringen gibt es immer wieder Probleme mit Vandalismus, starkem Rauch, Müll und wild parkenden Autos. Deshalb weist die Stadt Gladbeck auch nochmal auf die Regeln für die Benutzung hin.

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Diese Regeln gelten für Inhaber des Grillscheins:

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  • Die Nutzungszeit ist bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens aber bis 22 Uhr, begrenzt.
  • Der Grillplatz ist in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Abfälle (Glas, Einweggeschirr, etc.) müssen entsorgt oder mitgenommen werden.
  • Asche und Glut sind in die dafür ausgewiesenen Edelstahlbehälter zu füllen.
  • Das Grillen ist nur mit Holzkohle oder Gas auf handelsüblichen Grillgeräten zugelassen.
  • Die Erlaubnis beschränkt sich auf ein Grillgerät pro ausgewiesenem Grillplatz.
  • Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen zum Entzünden der Grillkohle ist verboten.
  • Bodenfeuer (Lagerfeuer) in jeder Form (auch mit Holzkohle) sind nicht zugelassen.
  • Das Befahren der für den Pkw-Verkehr gesperrten Wege ist untersagt. Auf dem Gelände der Grillplätze dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Es dürfen keine Ruhestörungen verursacht werden. Die Verwendung von elektrisch betriebenen Musikanlagen ist verboten.
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Ein bereits bestehendes Feuer ist unverzüglich zu löschen.
  • Offenes Feuer oder Glut müssen stets überwacht werden.
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