Größere Hochzeitsgesellschaften in Gelsenkirchen erlaubt

Ab sofort sind in Gelsenkirchen wieder größere Hochzeitsgesellschaften zugelassen. Der niedrige Corona-Inzidenzwert macht diesen Schritt der Stadt möglich

© Matthias Graben / FUNKE Foto Services
  • Hochzeitsgesellschaften mit bis zu 15 Personen möglich
  • Weiter Maskenpflicht im Schloss Horst

Damit können bei Trauungen auf dem Gelsenkirchener Standesamt im Schloss Horst jetzt insgesamt 15 Personen dabei sein, vorher waren es nur acht. Es wird dabei nicht unterschieden, ob die Personen schon geimpft oder genesen sind, ob sie negativ getestet wurden oder noch keine Impfung bekommen haben. Im Schloss besteht weiter Maskenpflicht und alle Personen der Hochzeitsgesellschaft müssen ihre Kontaktdaten abgeben. Damit will die Stadt Gelsenkirchen mögliche Infektionsketten rückverfolgen.

Weitere Meldungen

skyline