Haftstrafe nach Kundgebung vor der Gelsenkirchener Synagoge

Ein 20-Jähriger ist am Gelsenkirchener Amtsgericht wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

© Ralf Laskowski / Radio Emscher Lippe
  • Elf Tatverdächtige nach Aufmarsch
  • Dreijährige Haftstrafe für den Haupttäter

Sechs Monate nach der antisemitischen Kundgebung vor der Gelsenkirchener Synagoge ist ein weiterer Täter verurteilt worden. Ein 20-Jähriger wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen zu sieben Monaten Haft verurteilt - wenn er allerdings eine dreijährige Bewährungszeit besteht, muss er nicht ins Gefängnis. Als weitere Auflage muss der 20-Jährige 3.000 Euro an die Jüdische Gemeinde zahlen.

Mitte Mai waren in Gelsenkirchen rund 180 Menschen Richtung Synagoge gezogen und hatten antisemitische Parolen gerufen. Der Staatsschutz der Polizei ermittelte elf Tatverdächtige. Der 30-jährige Haupttäter wurde schon vor einem Monat zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

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