
© Svenja Hanusch / FUNKE Foto Services
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Die Kammer macht ihre Kritik am Beispiel der Friseure fest: Mitte Dezember mussten sie ihre Salons schließen - wurden aber von den Dezemberhilfen ausgeschlossen. Dafür wurden sie laut Kammer auf das Überbrückungsgeld III verwiesen. Das wiederum gehe aber an sehr kleinen Betrieben mit wenigen Angestellten vorbei.
Die Handwerkskammer beklagt außerdem die schleppende Auszahlung der bewilligten Hilfen. In vielen Betrieben sei dadurch die Zahlungsfähigkeit gefährdet.
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