"Hannibal"-Prozess am Gelsenkirchener Verwaltungsgericht

Am Verwaltungsgericht in Ückendorf ist heute der Prozess um den Dortmunder Hochhauskomplex Hannibal gestartet.

Symbolbild Gerichtsprozess
© Oliver Müller / Funke Foto Services
  • Eigentümerin reichte Klage ein
  • Gericht prüft im Eiltempo

Beklagte ist die Stadt Dortmund. Sie hatte die rund 750 Bewohner des Hochhauskomplexes im September 2017 angewiesen, ihre Wohnungen innerhalb weniger Stunden zu verlassen. Die Immobilie mit etwa 400 Wohnungen und bis zu 17 Geschossen durfte auch nach der Räumung nicht mehr bewohnt werden. Viele Bewohner hatten kurzfristig bei Freunden oder Bekannten unterkommen müssen. Die Kommune hatte gravierende Brandschutzmängel und Gefahren für die Bewohner als Gründe angeführt. Die damalige Eigentümerin reichte Klage ein. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht prüft jetzt im Eiltempo, ob das Vorgehen damals rechtens war.

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