
© Raphael Boch / Radio Emscher Lippe
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Neue Synagoge Gelsenkirchen
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- Gesamtstrafe ohne Bewährung
- Mann bereits mehrfach verurteilt
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Das Amtsgericht Gelsenkirchen sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige unter anderem Hassparolen gegen Juden gerufen hatte und verurteilte ihn zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Die Gesamtstrafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann soll in der Vergangenheit bereits mehrfach verurteilt worden sein. Mitte Mai waren in Gelsenkirchen rund 180 Menschen Richtung Synagoge gezogen und hatten antisemitische Hetzparolen gerufen. Die antisemitische Demonstration hatte seinerzeit bundesweit Entsetzen ausgelöst.
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