Hundehaltung in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen sollen in nächster Zeit Hundehalter verstärkt auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht werden. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Kämmerei sind in den kommenden Wochen in Parks und auf Hundewiesen unterwegs und wollen Hundehalter gezielt ansprechen. Sie verteilen unter anderem einen Flyer, in dem nochmal genau erklärt wird, wo Hunde frei laufen dürfen und wo sie angeleint werden müssen. Außerdem kontrollieren sie, ob die Hunde eine Steuermarke tragen und die Besitzer sich an die Leinenpflicht halten. Bei der letzten Erfassung 2012 waren in Gelsenkirchen 13.000 Hunde angemeldet. Alle Infos zu dem Thema findet ihr hier.

Hund
© Radio Emscher Lippe

Pflichten für Hundehalter

Wer in Gelsenkirchen einen Hund halten möchte, muss eine Hundesteuer bezahlen. Dafür muss der Hund laut Stadt innerhalb von zwei Wochen angemeldet werden. Das Alter des Hundes ist dabei egal. Die Steuer wird jährlich bezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Hunde. Ein Hund kostet im Jahr 129 Euro an Steuern, zwei Hunde kosten 147 Euro und drei Hunde oder mehr kosten 168 Euro Steuern im Jahr. Für gefährliche Hunde (§3 LHundG) oder bestimmte Hunderassen" (§10 LHundG) werden auch bis zu 627 Euro fällig.

Die Stadt Gelsenkirchen weist darauf hin, dass die steuerliche Anmeldung bei großen Hunden sowie bei bestimmten Hunderassen nicht die ordnungsrechtliche Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW ersetzt.

Infoflyer der Stadt

Ein Flyer Stadt Gelsenkirchen mit Infos für Hundehalter
© Stadt Gelsenkirchen
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Die zweite Seite des Flyers der Stadt Gelsenkirchen mit Infos für Hundehalter
© Stadt Gelsenkirchen
© Stadt Gelsenkirchen

Wie melde ich meinen Hund an

Zur steuerlichen Anmeldung müssen die Halterinnen und Halter des Hundes oder der Hunde ihren Personalausweis vorlegen und folgende Angaben zu dem Tier oder den Tieren machen können: Tag der Anschaffung, Alter, Rasse (bei Mischlingen sind mindestens zwei Rassen anzugeben), Herkunft. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Diese werden bei Bedarf angefordert. (Stadt Gelsenkirchen)

Hundewiesen und Co.

In Gelsenkirchen gibt es verschiedene Hundewiesen, extra zum toben, rennen und ohne Leine laufen:

  • im Nordsternpark
  • im Bulmker Park
  • im Stadtteilpark Hassel

Außerdem könnt ihr mit euren Hunden in verschiedenen Grünanlagen und Parks ohne Leine Gassi gehen - allerdings nur, solange die Hunde auf den Wegen bleiben:

  • im Westerholter Wald
  • im Stadtwald (außerhalb des Naturschutzgebiets)
  • auf der Löchterheide,
  • im Emscherbruch / Resser Mark (außerhalb des Naturschutzgebiets)
  • im Landschaftsschutzgebiet Oberscholven
  • im Landschaftsschutzgebiet Eckerresse
  • im Landschaftsschutzgebiet Schaffrath
  • im Landschaftsschutzgebiet Sutumerfeld
  • im Landschaftsschutzgebiet östlich und westlich der Hattinger Straße (nicht in der städtischen Grünanlage und im Naturschutzgebiet Mechtenberg)
  • an den Wegen am Kanal
  • auf den Flächen rund um die Arena (hier gibt es aber Einschränkungen an Veranstaltungstagen, außerdem gilt die Leinenpflicht an den Parkplätzen von Gelsenwasser und im Biotop)
  • auf der Halde Feldmark

Generell gilt laut der Stadt Gelsenkirchen:

Außerdem können Hunde prinzipiell auf sämtlichen weiteren Brachflächen, Feldern, Feldwegen und Wiesen nach Herzenslust rennen, kebbeln und spielen. Davon ausgenommen sind aber beispielsweise Naturschutzgebiete, die städtischen Grünanlagen sowie Plätze, an denen privatrechtliche Verbote gelten. Außerdem gibt es Orte wie Landschaftsschutzgebiete, bei denen nicht nur Menschen, sondern auch ihre vierbeinigen Begleiter auf den Wegen bleiben müssen.

Flyer zum Download

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