Hygieneregeln am Wahltag

Bei der Bundestagswahl am Sonntag gelten in den Wahllokalen die AHA-Regeln - nicht aber 3G.

© Olaf Ziegler/FUNKE Foto Services

Darauf hat jetzt die Stadt Gelsenkirchen hingewiesen. So müsse in den Wahlräumen stets Maske getragen werden, auch die üblichen Abstands- und Hygienegebote müssten beachtet werden. Es würde zudem regelmäßig gelüftet, ausreichend Handdesinfektionsmittel stünde auch zur Verfügung. Ausgenommen von der Maskenpflicht seien nur Menschen mit entsprechendem Attest - dies müsse im Zweifel vorgezeigt werden. Bei Verstößen könne der Wahlvorstand Menschen auch aus dem Wahllokal verweisen.

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