
© Hauptzollamt Dortmund
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- Keine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitgeber droht hohes Bußgeld
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Zollfahnder haben in einer Gladbecker Gaststätte einen mutmaßlichen Fall von illegalem Aufenthalt und illegaler Beschäftigung aufgedeckt. Bei einer Kontrolle am Montagabend arbeitete in der Gaststätte ein 23-jähriger Tunesier. Laut dem Hauptzollamt konnte er sich mit keinerlei Dokument ausweisen. Um in Deutschland zu arbeiten, brauchen tunesische Staatsbürger eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weil diese bei dem Mann fehlte, wurde er vorläufig festgenommen.
Auch den Betreiber der Gastronomie in Gladbeck erwartet jetzt ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung. Dabei ist laut Zoll ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich.
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