Illegaler Aufenthalt: Inder in Gelsenkirchen festgenommen

Bei einer Kontrolle in einer Gelsenkirchener Pizzeria hat der Zoll einen Mitarbeiter festgenommen.

Die Uniform eines Zollfahnders
© Hauptzollamt Dortmund
  • Inder soll Asylantrag unter falschen Namen gestellt haben
  • Ausländerbehörde übernimmt Fall

Der 32-jährige Inder soll sich illegal in Deutschland aufhalten und 2015 unter falschen Namen einen Asylantrag gestellt haben. Als die Beamten das Lokal kontrollierten, versuchte er durch die Hintertür zu flüchten, wurde aber im Treppenhaus gestellt. Ihm droht jetzt ein Strafverfahren. Die Ausländerbehörde muss entscheiden, ob der Mann in Deutschland bleiben darf. Der Besitzer der Gelsenkirchener Pizzeria muss sich wohl wegen illegaler Beschäftigung verantworten. Das kann bis zu zehn Jahre Gefängnis bedeuten. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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