
© Hauptzollamt Dortmund
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- Leiharbeiter bei polnischer Firma beschäftigt
- Türken hatten keine notwendigen Papiere
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Die zwei jungen Männer im Alter von 21 und 25 Jahren sind Leiharbeiter bei einer polnischen Firma und wurden in der Küche des Hotels beschäftigt. Sie konnten bei der Kontrolle keine notwendigen Papiere vorzeigen. Türkische Staatsangehörige brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die beiden hatten aber nur polnische Visa. Die beiden jungen Türken müssen jetzt mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts rechnen. Auch gegen die polnische Leihfirma wird ermittelt, u.a. wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
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