Impf-Anträge für chronisch Kranke auf www.gelsenkirchen.de

Die Stadt Gelsenkirchen hat ein Online-Formular freigeschaltet, über das Personen mit hohem Risiko einen Antrag auf Corona-Impfung stellen können.

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  • Atteste können hochgeladen werden
  • Gesundheitsamt prüft alle Anträge

Gelsenkirchener mit chronischen oder schweren Erkrankungen können jetzt auf der Internetseite der Stadt einen Termin für eine Corona-Impfung beantragen. Dazu ist auf gelsenkirchen.de ein Online-Formular freigeschaltet. Dort können auch ärztliche Atteste hochgeladen werden. Die Anträge werden vom Gesundheitsamt geprüft und dann gegebenenfalls an das Impfzentrum weitergeleitet. Wann die Impftermine für die betroffenen Personengruppen stattfinden, kann die Stadt noch nicht sagen. 

Folge Personen können einen Impf-Antrag stellen:

1. Personen, die entweder aufgrund einer in der Coronavirus-Impfverordnung definierten chronischen Erkrankung einen Anspruch auf eine bevorzugte Schutzimpfung gegen das Coronvirus-SARS-CoV 2 haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a - j CoronaImpfV):

  •       Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  •       Personen nach Organtransplantation
  •       Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  •       Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  •       Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schwere chronischen Lungenerkrankung
  •       Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen
  •       Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  •       Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  •       Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  •       Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

oder

2. Personen, die aufgrund von einer individuellen Vorerkrankung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu befürchten haben (§3 Abs.1 Nr. 2. Buchst. k CoronaImpfV).

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