Impftermine für mehrere Berufsgruppen möglich

Für viele weitere Menschen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen rückt eine Corona-Impfung näher: Ab heute können Teile der Priorisierungsgruppe 3 einen Impftermin machen. 

Utensilien zur Impfung
© Michael Korte / FUNKE Foto Services
  • Termine über Homepage und Hotline
  • Impfzentren bei uns sind eher skeptisch

Neben Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen können auch Mitarbeiter in Lebensmittelgeschäften und Drogerien Termine machen. Gleiches gilt für Beschäftigte an weiterführenden Schulen und bestimmte Personengruppen der Justiz. Dazu gehören zum Beispiel Gefängnismitarbeiter, aber auch Richter und Staatsanwälte. Die Terminvergabe läuft ausschließlich über die Buchungs-Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung oder telefonisch über die Hotline. Die chronisch Kranken aus der Prio-Gruppe 3 werden aktuell noch nicht berücksichtigt.

Die Impfzentren in Gelsenkirchen, Bottrop und dem Kreis Recklinghausen blicken eher skeptisch auf die Ausweitung: Schon jetzt gingen die Impfungen dort eher schleppend voran, weil zu wenig Impfstoff da sei, heißt es.

Diese Personen können ab heute einen Impftermin machen:

  • Maximal zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (Nachweis über dieses Formular. Kontaktpersonen von Schwangeren müssen auch eine Kopie des Mutterpasses vorlegen.)
  • Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen (Dem Impfzentrum ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zuzuordnen ist. Eine Pflegebedürftigkeit ist nicht nachzuweisen.)
  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz

(Der Nachweis der Impfberechtigung bei den Berufsgruppen muss über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen.)


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