In den Streit um die Giftstoffbelastung an der Kokerei in Bottrop kommt Bewegung

Letzte Woche Freitag ist eine Frist für die Kokerei abgelaufen, die eine Anwaltskanzlei im Namen der Anwohner gestellt hatte.

© Hans Blossey / Funke Foto Services
  • Kokerei lässt Frist von Anwaltskanzlei nicht verstreichen
  • Schäden bei Anwohnern soll per Fragebogen ermittelt werden

Die Kanzlei fordert die Kokerei in einem Schreiben auf, den Anwohnern verschiedene Fragen zu beantworten. Unter anderem, warum in den letzten Jahren verstärkt Kohlekoksbröckchen auf die Grundstücke der Anwohner rieseln und warum die Belastung mit dem krebserregenden Stoff Benzo(a)pyren weiterhin zu hoch ist. Falls sie nicht darauf antwortet, würden rund 150 Unterlassungsschreiben und konkrete Schadensersatzansprüche auf die Kokerei zukommen, heißt es in dem Schreiben.

Laut der Kanzlei will die Kokerei in einem Treffen jetzt auf die Anwohner zugehen. Sie will genau erläutern, welche Maßnahmen für weniger Giftstoffe sorgen sollen. Außerdem soll die Kokerei den Anwohnern auch finanziell entgegenkommen wollen.

Schäden bei Anwohnern soll per Fragebogen abgefragt werden

In einem Telefonat erklärte uns ein Anwalt der Kanzlei, die die Anwohner vertritt, wie es jetzt konkret weitergeht. Die Kanzlei wird jetzt als nächstes ein Fragebogen an die Anwohner schicken, mit dem die einzelnen Schäden abgefragt werden. Die Ergebnisse werden dann an die Kokerei weitergeleitet. Dort sollen sie im einzelnen geprüft werden.

Kanzlei freut sich über Entgegenkommen, aber bleibt skeptisch

In einem Telefonat mit Radio Emscher Lippe bekräftigte die Kanzlei, dass sie sich darüber freue, dass die Kokerei den Anwohnern entgegenkommt. Es sei auch ein Ziel die Sammelklagen zu vermeiden. Allerdings soll seit mehreren Jahren schon die Giftstoffbelastung durch die Kokerei reduziert werden - und passiert ist da bis jetzt nichts. Im Gegenteil die Werte sind oft doppelt so hoch, wie erlaubt. Auch im ersten Quartal diesen Jahres war der Wert von Benzo(a)pyren im Durchschnitt 2,23 Nanogramm pro Kubikmeter. Erlaubt sind 1 Nanogramm pro Kubikmeter.

Die Kanzlei möchte jetzt abwarten, welche Maßnahmen die Kokerei gegen den Giftstoffausstoß präsentiert und wie sie auf die Schadensforderungen der Anwohner eingeht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auch zusätzlich von unabhängigen Gutachtern geprüft werden. Weiter geht es also jetzt erst nach dem Gespräch. Das soll laut der Kanzlei schon im nächsten Monat sein. Sobald das Gespräch gelaufen ist werden wir mit allen Beteiligten sprechen.

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