Insolvenzantrag gegen Bottroper Apotheker ist rechtens

Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des Anwalts von Peter S. zurückgewiesen.

Der Bottroper Apotheker Peter S. vor Gericht
  • Insolvenzverfahren gegen Peter S. wurde zu Recht eröffnet
  • Opfer hoffen Schadenersatz und Schmerzensgeld

Im Skandal um jahrelang gepanschte Krebsmedikamente durfte die Staatsanwaltschaft das Insolvenzverfahren gegen den Bottroper Skandalapotheker Peter S. eröffnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Beschwerde des Apothekers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zurückgewiesen. Für die Anwälte des Apothekers hatte die Staatsanwaltschaft beim Insolvenzverfahren den falschen Rechtsweg eingeschlagen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings dagegen entschieden: Laut BGH durfte die Staatsanwaltschaft den Insolvenzantrag stellen, weil es mit den Krankenkassen viele Geschädigte gibt und der sicher gestellte Vermögenswert wahrscheinlich nicht ausreichen werde, die Ansprüche abzudecken.

Auch die Haftstrafe ist rechtens

Anfang der Woche hatte der Bundesgerichtshof auch schon die Haftstrafe von 12 Jahren gegen den Bottroper Apotheker bestätigt. Die Revision von Peter S. hatten die Richter als unbegründet abgelehnt. Den Schaden für die Krankenkassen von 17 Millionen Euro reduzierte der BGH auf 13,6 Millionen Euro. Viele Opfer des Krebsmittelskandals wollen noch in einem Zivilprozess gegen den Apotheker vorgehen. Sie hoffen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

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