
© Heinrich Jung / FUNKE Foto Services
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Die Schrottimmobilie auf der Horster Straße Ecke Emil-Zimmermann-Allee in Gelsenkirchen-Buer
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Nachdem der Fall im Mai vor Gericht gelandet und zu Gunsten des Eigentümers entschieden worden ist, geht er in die nächste Distanz. Jetzt ist das Oberverwaltungsgericht in Münster zuständig. Wann der Streit dort allerdings wieder aufgerollt wird, ist unklar. Die Stadt wartet immer noch auf einen Verhandlungstermin, so ein Sprecher. Im Zweifel kann das Jahre dauern. Das Gelsenkirchener Amtsgericht hatte dem Eigentümer, der Einspruch gegen einen Abriss des Hauses eingelegt hatte, Recht gegeben. Seit Jahren versucht die Stadt Gelsenkirchen gegen Eigentümer solcher Gammelhäuser vorzugehen, um sie abreißen zu können.
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