
© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices
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Solange die Schulen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen die Corona-Regeln des Landes einhielten, müssten Kinder auch zum Präsenzunterricht kommen, so die Richter. Durch die Maskenpflicht in Schulen, regelmäßige Tests und die generell gültigen Abstands- und Hygieneregeln treffe das Land ausreichend Vorsorge für die körperliche Unversehrtheit der Kinder. Ausnahmen könnte es aber im Einzelfall geben, z.B. bei besonderer Gefährdung durch Vorerkrankungen. Die Entscheidung des OVG kann nicht mehr angefochten werden. Geklagt hatte ein Achtklässler aus Düsseldorf, ihm reichten die Coronaregeln des Landes nicht aus.
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