Keine Maskenpflicht für Fahrrad- und Mopedfahrer

Fahrrad- oder Mopedfahrer, die in den Bottroper Maskenpflichtzonen unterwegs sind, müssen keine Mund-Nasenschutz-Bedeckung tragen - darauf weist die Ordnungsbehörde in Bottrop nochmal ausdrücklich hin.

Menschen mit Schutzmaske
© Jürgen Theobald / FUNKE Foto Services

Innerhalb der Maskenpflicht-Zonen müssen nur Fußgänger eine Maske tragen. Das Schieben eines Rades entbindet allerdings nicht von der Maskenpflicht. Am Montag (19.10.) hat Bottrop den Sieben-Tages-Inzidenzwert von 50 überschritten und gilt seitdem als Risikogebiet mit verschärften Corona-Regeln. 

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