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Kinder aus Gelsenkirchen gewinnen vor Gericht gegen Stadt
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Kinder aus Gelsenkirchen gewinnen vor Gericht gegen Stadt

Das Oberverwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jetzt drei Eilverfahren stattgegeben. Drei Kinder sind vor Gericht gegangen.

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  • Kinder können nicht mit dem ÖPNV fahren
  • Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig
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Wer übernimmt die Kosten für die Fahrt vom Kinderheim zur Förderschule? Drei Kinder, die in Gelsenkirchen in einem Kinderheim leben, hatten jetzt vor Gericht einen Antrag gestellt, dass die Stadt Gelsenkirchen diese Kosten übernimmt. In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht diesen Anträgen jetzt stattgegeben.

Kinder aus Kinderheimen können laut Gesetz mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einem Schülerspezialverkehr oder auch mit Privatfahrzeugen zur Schule kommen. Wenn die Kinder nicht in der Lage sind mit dem ÖPNV zu fahren und eine Beförderung mit Privatfahrzeugen die einzige Möglichkeit ist, dass die Kinder zur Schule kommen, muss der Schulträger laut Gesetz die Kosten für eine Beförderung in Privatfahrzeugen tragen.

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Gegenangebot von der Stadt Gelsenkirchen

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Die drei betroffenen Kinder, die den Antrag bei Gericht gestellt haben, sind zwischen zehn und zwölf Jahre alt und können nicht alleine mit dem ÖPNV fahren. Eines der betroffenen Kinder habe Pflegegrad drei. Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Gelsenkirchen die Übernahme der Schülerfahrtkosten abgelehnt, dafür aber angeboten, die Kosten für die Begleitpersonen zu übernehmen. Aus personellen Gründen sei es dem Kinderheim allerdings nicht möglich, eine Begleitperson für den Schulweg zu organisieren. Auch die Eltern kämen in diesen Fällen nicht in Frage. Deshalb hat der Oberverwaltungsgericht den Anträgen der Kinder in einem Eilverfahren stattgegeben. Die Entscheidung war besonders Eilig, da bis zum Schulstart nach den Sommerferien (2. September) eine Regelung gefunden werden musste. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, die Stadt Gelsenkirchen kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

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