Kinderpornografie: Fünf Jahre Haft für Gelsenkirchener

Wegen Kinderpornografie ist ein Gelsenkirchener zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden.

© Olaf Fuhrmann / FUNKE Foto Services
  • Urteil: 5 Jahre und 6 Monate
  • Ermittler hatten Wohnung dreimal durchsucht

Das Urteil gegen den 42-Jährigen ist heute vor dem Essener Landgericht gefallen. 5 Jahre und 6 Monate muss er hinter Gitter - unter anderem wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen. Insgesamt dreimal hatten Ermittler die Wohnung des Gelsenkircheners durchsucht - selbst während des laufenden Verfahrens soll er weiter Bilder gesammelt und Chats gestartet haben, so das Gericht. In das heutige Urteil mit eingerechnet ist bereits eine weitere Strafe des Amtsgerichts Gelsenkirchen. Das hatte den Mann schon wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt.

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