Kindesmissbrauch: Gefängnisstrafe für Gelsenkirchener

Ein junger Gelsenkirchener muss wegen Kindesmissbrauchs für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. 

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  • 29-Jähriger soll Sohn der Freundin missbraucht haben
  • Spätere Sicherungsverwahrung möglich

Das Landgericht Essen hat den Gelsenkirchener zu der Gefängnisstrafe verurteilt, berichtet die WAZ. Außerdem kann später auch noch die unbefristete Sicherungsverwahrung verhängt werden. Der 29-Jährige soll den zehnjährigen Sohn seiner Freundin missbraucht haben. Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess gestanden. Es war schon das dritte Mal, dass der Gelsenkirchener wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht stand.

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