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Die renovierte Kita "Wilmshof" in Gelsenkirchen Bulmke-Hüllen nach den Sturmschäden
© Radio Emscher Lippe
Die renovierte Kita "Wilmshof" in Gelsenkirchen Bulmke-Hüllen nach den Sturmschäden
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Kita-Beiträge zurückholen nach Corona?

Die Schulen und Kitas werden wegen Corona dicht gemacht. Das stellt viele berufstätige Eltern vor ein großes Problem mit der Kinderbetreuung.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.03.2020 09:54

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Keine Leistung, keine Gegenleistung

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Zumindest die Beiträge für die Betreuung könnt ihr euch sparen oder wieder zurückholen. Denn grundsätzlich gilt: keine Leistung, keine Gegenleistung, sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen in unserem Interview.


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Rechtsanwalt Arndt KempgensBetreuungskosten zurückholen?
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Das gilt natürlich auch für alles andere. Wie zum Beispiel die Beiträge für’s Fitnessstudio oder Abos für Theater, Kino oder sonstiges. Selbst, wenn der Termin für die Veranstaltung nur verschoben wurde, kann ich mein Geld zurückfordern. Denn: Sowas gilt als neuer Vertrag und "dadrauf muss ich mich nicht unbedingt einlassen", so Kempgens. Aber ganz egal, ob es um die Kinderbetreuung oder um Veranstaltungen geht: Wir sollten jetzt nicht einfach die Zahlungen einstellen.

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Wie sollte ich vorgehen?

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In jedem Fall solltet ihr mit euren jeweiligen Vertragspartnern sprechen und erst einmal Kontakt aufnehmen. Das sei laut Anwalt Arndt Kempgens einfach "eine Frage der Fairness". Sollte sich so keine Einigung ergeben, könnt ihr aber dann aber sagen "ich bekomme mein Geld zurück und kann das auch durchsetzen", so Kempgens. Corona stellt momentan zwar alles auf den Kopf. Die Betreuungskosten für die Kita oder die offenen Ganztagesschulen könnt ihr euch aber auf jeden Fall zurückholen.

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