Klage gegen Corona-Lockdown heute vor Gericht

Die Klage eines Gelsenkirchener Fitnessstudiobetreibers gegen den ersten Corona-Lockdown wird heute vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.

Ein Geschlossen-Schild an einem Geschäft
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  • Gelsenkirchener Personal-Training-Studio klagt gegen Lockdown 2020
  • Unternehmen hoffen auf Zustimmung der Richter - und auf Entschädigungen

Um 10 Uhr beginnt die mündliche Verhandlung. Es ist das erste Hauptverfahren um die Corona-Maßnahmen, über das die obersten Verwaltungsrichter des Landes entscheiden. Die klagende Firma betreibt in Gelsenkirchen ein Personal Training-Studio für sogenannte Elektro-Muskel-Stimulation. Im ersten Lockdown 2020 war sie gegen die Coronaschutzverordnung vorgegangen, die auch Personal Training verboten hatte.

Unternehmer waren in Eilverfahren erfolglos

In der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht heute geht es auch um ein Fitnessstudio in Bielefeld, eine Bonner Tanzschule und eine Gastronomie in Essen. Sie alle mussten damals dicht machen und sind vor Gericht gezogen, um die Regeln der Landesregierung zu kippen. In den Eilverfahren waren sie erfolglos - um Entschädigungen durchzusetzen, hielten die Firmen aber an ihren Klagen fest. Das Urteil heute könnte richtungsweisend für viele betroffene Betriebe sein.

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