
Klage gegen Gemeindefinanzierung: Niederlage für Bottrop
Seit drei Jahren klagen Bottrop und andere Großstädte in NRW, weil sie sich bei der Verteilung von Steuereinnahmen des Landes ungleich behandelt fühlen. Heute der Verfassungsgerichtshof die Klage abgewiesen.
Veröffentlicht: Dienstag, 18.11.2025 13:38
- Gericht sieht keine Ungleichbehandlung
- Städte fühlen sich benachteiligt
Im Streit um mehr Geld haben Bottrop und sieben weitere NRW-Kommunen vor Gericht verloren. Der Verfassungsgerichtshof NRW hat die Klage der acht Großstädte heute abgewiesen. Es ging um die Frage, ob die jährliche Verteilung der Steuereinnahmen des Landes an die Kommunen gerecht ist. Die klagenden Städte, darunter Bottrop, sehen sich gegenüber kleineren Kommunen, die zu einem Kreis gehören, benachteiligt.
Gericht: "Kein Verstoß erkennbar"
Der Verfassungsgerichtshof sieht allerdings keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Die Aufteilung der Gelder sei sachlich vertretbar, hieß es heute von den Richtern.
Der Landtag habe sich "nach Ausschöpfung der umfassenden verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums dafür entschieden, der Rechtsstellung der Gemeinde als kreisfrei oder kreisangehörig maßgebliche Bedeutung für die Abbildung von Steuererhebungspotentialen beizumessen und auf dieses Merkmal als Differenzierungskriterium abzustellen".