KOD-Aktionstag in Bottroper Naturschutzgebieten
Veröffentlicht: Freitag, 12.07.2024 14:28
Zehn Stunden lang waren die KOD-Mitarbeiter im Einsatz - zum Beispiel im Köllnischen Wald und am Heidesee.

- Beschwerden über nicht angeleinte Hunde, illegales Grillen oder Baden und Müll in der Natur
- 14 Ordnungswidrigkeiten - hauptsächlich, weil Hundebesitzer ihre Tiere nicht angeleint hatten
Die Stadt Bottrop will in den Naturschutzgebieten für Ordnung sorgen. In den vergangenen Monaten gab es laut Stadt viele Beschwerden über nicht angeleinte Hunde, illegales Grillen oder Baden und Müll in der Natur. Deshalb hat der Kommunale Ordnungsdienst am Mittwoch zum ersten Mal einen Aktionstag in den Bottroper Naturschutzgebieten gemacht. Zehn Stunden lang waren die KOD-Mitarbeiter im Einsatz - zum Beispiel im Köllnischen Wald und am Heidesee. Dort haben sie kontrolliert, ob die Besucher sich an die Regeln halten. Die Bilanz: 14 Ordnungswidrigkeiten - hauptsächlich, weil Hundebesitzer ihre Tiere nicht angeleint hatten. Dafür wird jetzt ein Bußgeld fällig. Die Stadt Bottrop weist aus gegebenem Anlass nochmal auf die genauen Regeln hin, die in Naturschutzgebieten gelten.
Diese Regeln gelten in Naturschutzgebieten
- Hunde müssen angeleint sein
- Das Entfachen von Feuer und auch das Aufstellen eines Grills ist verboten
- Gewässer dürfen nicht betreten werden
- Das bedeutet, dass Schwimmen und Bootfahren verboten sind
- Auch Hunde und andere Haustiere dürfen nicht in die Gewässer gelassen werden
- Darüber hinaus darf in Naturschutzgebieten, wie überall im Stadtgebiet, kein Müll außerhalb der dafür vorgesehen Entsorgungsbehälter hinterlassen werden.