Kontrollen bei Prostituierten in Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen haben Mitarbeiter von KOD, Polizei und Zoll Wohnungen und einen Saunaclub kontrolliert, in denen Prostitution betrieben wurde.

Fahrzeug des Kommunalen Ordnungsdienstes in Gelsenkirchen KOD
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services GmbH
  • Probleme mit den Anmeldungen und Genehmigungen
  • Kontrollen sollen abschreckende Wirkung haben

Insgesamt wurden 21 Prostituierte und zwei weitere Personen kontrolliert. Dabei haben die Mitarbeiter diverse Verstöße festgestellt. So waren mehrere Prostituierte nicht richtig angemeldet oder hatten keine Aufenthaltsgenehmigung. Teilweise hatten die Betreiber der Gelsenkirchener Clubs die Vergnügungssteuer nicht gezahlt. Die Kontrollen haben schon vergangene Woche stattgefunden. Prostitution muss in Deutschland grundsätzlich angemeldet werden. Damit sollen die Tätigkeiten entkriminalisiert und die Arbeitsbedingungen besser werden. Von den Kontrollen erhoffen sich die Behörden auch eine abschreckende Wirkung.

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