Kontrollen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk

In den Läden in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen wird ab heute genau geschaut, ob die Böller zugelassen und richtig gelagert sind.

Silvesterknaller stehen im Regal
© Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
  • 14 Kontrolleure der Bezirksregierung unterwegs
  • Abbrennen nur an Silvester und Neujahr erlaubt

Seit heute Morgen wird bei uns zum ersten Mal seit drei Jahren wieder Silvesterfeuerwerk verkauft - die Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde kontrolliert den Verkauf ganz genau. Insgesamt 14 Fachleute sind auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen unterwegs. Sie wollen sicherstellen, dass keine gefährlichen Böller auf den Markt kommen. Die Kontrolleure gucken auch, ob Raketen und Knaller in den Läden richtig gelagert werden. Laut Polizei und Feuerwehr können illegale Böller schwere Verletzungen verursachen. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.

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