Krankenhäuser lockern Besuchsregeln

Viele Krankenhäuser entschärfen momentan die geltenden Regeln für Krankenbesuche.

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  • Krankenhäuser haben unterschiedliche Regelungen und Konzepte
  • Lockerungen nicht überall
  • Teilweise wird noch an Konzepten gearbeitet

Allgemein

In allen Krankenhäusern gilt:

  • Besuche nur nach Voranmeldung
  • Der Mund-Nasen-Schutz muss die ganze Zeit getragen werden
  • Die Abstandsregeln gelten (1,5 Meter)
  • Maximal 1 Besucher pro Zimmer
  • Es muss vorab ein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt werden
  • Die Kontaktdaten müssen im Krankenhaus angegeben werden

Keine Besuche gestattet:

  • auf Intensivstationen
  • bei positiv (Corona) getesteten Patienten
  • bei anderen Patienten, die unter Quarantäne stehen

Gladbeck

St. Barbara Hospital

Hier gibt es vorerst nur Lockerungen für schwerst kranke oder palliativ-medizinische betreute Patienten. Es gelten folgende Regeln: Jeder aufgenommene Patient muss eine Person definieren, die ihn besuchen darf. Der Besuchstermin muss vorher telefonisch direkt mit der Station vereinbart werden. Nicht angemeldete Besucher werden an der Pforte abgewiesen. Der Personalausweis muss vorgezeigt werden. Bevor es zum Patienten geht, wird bei dem Besucher Fieber gemessen und es muss ein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt werden.

Bottrop

Marienhospital

Hier gilt ab dem 25. Mai folgendes: Es gibt eine maximale Besuchszeit von 1,5 Stunden zwischen 14 und 17 Uhr. Ein Fragebogen kann vorab vom Besucher heruntergeladen und ausgefüllt werden. Den Fragebogen findet ihr hier. Auch vor Ort am Eingang kann man sich das Formular abholen und ausfüllen. Diese ausgefüllte Kurz-Anamnese ist eine wichtige Voraussetzung für den Besuch! Außerdem ist die generelle Abstandsregel von 1,5 Metern zu beachten.

Pro Patienten-Zimmer gibt es ein Besucherkärtchen, welches am Haupteingang durch das Security-Personal ausgegeben wird. Nach Beendigung der Besuchszeit ist das Kärtchen wieder am Haupteingang abzugeben, sonst kann kein weiterer Besucher ins Zimmer gelassen werden.

Besuchs-Ausnahmen sind:

  • Kinderklinik: Eltern, die ihre Kinder besuchen wollen
  • Kreißsaal: Begleitung/Partner von Patientinnen
  • Palliativ-Patienten: Angehörige der Patienten 

Knappschaftskrankenhaus

Auch hier gelten die Regelungen ab dem 25. Mai: Ein Teil der Patienten darf wieder besucht werden, allerdings gelten strenge Zugangsregelungen für Besucher. Vor jedem Betreten des Krankenhauses muss ein Selbstauskunftsbogen ausgefüllt werden. Den Bogen haben wir euch hier verlinkt. Anschließend ist der ausgefüllte Bogen an der Krankenhausinformation abzugeben. Jeder Patient darf zwei Besucher bestimmen, die ihn an festgelegten Besuchstagen im Zeitraum zwischen 16:30 – 19 Uhr für 30 Minuten besuchen dürfen (NICHT GLEICHZEITIG).

Bei Reha-Patienten gilt die Besuchszeit von 16 – 18:30 Uhr. Dabei sind den Stationen folgende Besuchstage zugeordnet:

  • Mo + Do: Station 2B2 (Innere Medizin), Stadion 0B2 (Neurologie), Premiumstation Haniel (interdisziplinär)
  • Di + Fr: Station 2B1 (Kardiologie), Station 2N (Nephrologie), Station 2R (Reha-Klinik, 16:30 – 18:30 Uhr)
  • Mi + Sa: Station 0B1 (Angiologie und Neurologie), 2A (Kardiologie und Gefäßchirurgie), Station 1A (Chirurgie und Urologie)
© Thomas Hans / Radio Emscher Lippe
© Thomas Hans / Radio Emscher Lippe

Gelsenkirchen

Elisabeth-Krankenhaus Erle / Sankt Josef-Hospital Horst

Hier gibt es im Moment keine Lockerungen, weil die Risikogruppe vor Ort zu groß ist.

Marienhospital Ückendorf / St. Marienhospital Buer :

In beiden Krankenhäusern gilt: Jeder aufgenommene Patient muss eine Person definieren, die ihn besuchen darf. Der Besuchstermin muss vorher telefonisch direkt mit der Station vereinbart werden. Nicht angemeldete Besucher werden an der Pforte abgewiesen. Der Personalausweis muss vorgezeigt werden. Bevor es zum Patienten geht, wird bei dem Besucher Fieber gemessen und es muss ein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt werden.

Nach Absprache können auf der Geburtenstation auch wieder Familienzimmer genutzt werden. Werdende Mütter können außerdem eine Person benennen, die mit zur Geburt kommen darf.

Evangelische Kliniken:

Patienten in den EVK dürfen ab Dienstag, 26. Mai 2020, wieder besucht werden – es müssen allerdings besondere Regelungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sollte absehbar sein, dass ein Patient nur einen kurzen Aufenthalt im Krankenhaus hat, bittet das Team der EVK auf einen Besuch zu verzichten. Erlaubt sind Besuche von einer vorher bestimmten Bezugsperson des jeweiligen Patienten. Am Vortag muss der Besuch bei der jeweiligen Station angemeldet und eine Besuchszeit vereinbart werden. Die entsprechende Rufnummer erhalten die Besucher von ihrem Angehörigen oder über den Empfang. Besuche sind nur in der Zeit zwischen 11:00 und 17:00 Uhr (letzter Einlass) möglich. Die Besucher melden sich am EVK-Haupteingang an und erhalten dort einen Screening-Fragebogen, den sie bei jedem Besuch ausfüllen müssen. Beim Einlass erhalten die Besucher außerdem ein Armband, auf dem ihre Ankunftszeit vermerkt wird. Pro Tag ist ein Besuch je Patienten für maximal 60 Minuten möglich. Alle Besucher müssen eine Mund-Nasen-Maske tragen. 

Bergmannsheil und Kinderklinik Buer:

Ab dem 25. Mai sind Patientenbesuche unter besonderen Auflagen wieder möglich. Jeder Patient kann bei seiner Aufnahme für die Dauer des Klinikaufenthalts zwei Besucher namentlich benennen, die ihn an festgelegten Besuchstagen in der Zeit von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr aufsuchen. Pro Besuchstag kann der Patient einen Besucher für maximal 30 Minuten in seinem Zimmer empfangen. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, dürfen die Patienten mit ihren Besuchern nicht das Krankenzimmer verlassen. Vor dem Eintritt in die Klinik muss der angemeldete Besucher einen Fragebogen zur Selbstauskunft ausfüllen – ein Kurz-Screening, um Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung zu erfragen. Bei jedem Besucher wird die Temperatur gemessen. Er erhält nach der Händedesinfektion von der Klinik einen Mund-Nasen-Schutz, den er während des gesamten Besuchs trägt.

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