
© Thomas Hans / Radio Emscher Lippe
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- Kündigungen für unwirksam erklärt
- RAG prüft Rechtsmittel gegen das Urteil
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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung der Bergleute unwirksam ist. Damit bestätigten die Landesrichter ein Urteil des Arbeitsgerichts in Gelsenkirchen. Rund 140 Bergleute hatten gegen ihre Kündigung geklagt. Die Begründung: Der Zechenbetreiber RAG habe nur den örtlichen Betriebsrat und nicht den Gesamtbetriebsrat eingeschaltet. Jetzt müssen die betroffenen Kumpel weiter bezahlt werden. Die RAG prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
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