Kündigungen von Prämiensparverträgen werden von ersten Sparkassen geprüft

Wegen der veränderten Zinslandschaft werden diese lukrativen Altverträge für die Banken immer mehr zu einer wirtschaftlichen Belastung

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte im Mai entschieden, dass Prämiensparer die Kündigung der Altverträge durch die Sparkasse hinnehmen müssen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. In Gelsenkirchen werden bereits Kündigungen geprüft, in Gladbeck laufen die Veträge sicher bis zur Bezahlung der Höchstprämien, frühestens im kommenden Jahr werden Kündigungen geprüft. Die Sparkasse Bottrop teilte auf unsere Nachfrage mit, dass dort keine Kündigungen von Prämiensparverträgen geplant sind.

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