Kurzarbeit für Hochwasser-Betroffene

Arbeitsausfälle durch die Flutkatastrophe sind auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen möglich.

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Betroffene der Hochwasserkatastrophe können Kurzarbeitergeld beantragen - darauf weisen unsere Arbeitsagenturen hin. In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen geht es vor allem um Unternehmen, die von Zulieferbetrieben aus den Flutgebieten beliefert werden und deshalb im Moment nicht arbeiten können. Laut der Arbeitsagentur ist Kurzarbeitergeld bei unabwendbaren Ereignissen vorgesehen - das treffe auf das Hochwasser zu. Bis die Produktion in den betroffenen Betrieben wieder läuft, kann die Hilfe gezahlt werden. Infos und Anträge gibt es bei den Arbeitsagenturen in Gelsenkirchen und Recklinghausen. 

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