
© Jörg Krauthöfer / FUNKE Foto Service
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- keine Masken im Gesundheits- und Pflegebereich
- Praxen können weiter auf Maskenpflicht bestehen
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Wir müssen jetzt keine FFP2-Maske im Gesundheits- und Pflegebereich mehr tragen. Die Maskenpflicht entfällt u.a. für Besucher in Altenheimen. Auch Patienten und Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen sowie Arzt- und Zahnarztpraxen müssen ab heute keine FFP2-Maske mehr tragen. Allerdings können die Einrichtungen auch nach dem Ende der staatlichen Corona-Vorgaben auf die Maskenpflicht bestehen.
In Bussen und Bahnen wurde die Maskenpflicht schon Anfang Februar abgeschafft. Die landesweiten Corona-Regeln mit teilweiser Testpflicht und Maskenpflicht wurden Ende Februar aufgehoben.
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