Live-Blog-Archiv 16.-22. März: Coronavirus - Gladbeck | Bottrop | Gelsenkirchen

Alle aktuellen Entwicklungen vom 16. März bis zum 22. März 2020, aus Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen übersichtlich zusammengefasst.

© pixabay | Grafik: Radio Emscher Lippe

Damit der Live-Blog möglichst übersichtlich bleibt unterteilen wir ihn in die einzelnen Wochen. Den jeweils aktuellen Live-Blog aus der laufenden Woche findet ihr hier:
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Live-Blog: Coronavirus - Gladbeck | Bottrop | Gelsenkirchen

Fast alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungs-Angebote in NRW werden dicht gemacht. Auch bei uns arbeiten die Online-Redakteure und viele andere Mitarbeiter im Moment von Zuhause aus. Warum diese ganzen Maßnahmen? Sie sollen unter anderem dem Gesundheitssystem Zeit verschaffen. So können zum Beispiel die Krankenhäuser größere Kapazitäten schaffen, um viele Infizierte mit starken Symptomen aufzunehmen. Es ist also wichtig, dass wir die Ansteckungskette in Deutschland so weit es geht unterbrechen um die Risikogruppe zu schützen. Deshalb solltet ihr auch im Moment nicht vor die Tür gehen, wenn ihr es nicht müsst.

© Land NRW
© Land NRW

Das Land NRW hat eine Homepage zur Corona-Krise mit allen wichtigen Infos erstellt. Die aktuellen Fallzahlen aus den einzelnen Städten findet ihr hier. Damit ihr euch desweiteren möglichst umfassend über die aktuelle Lage bei uns informieren könnt werden wir alle Infos die uns erreichen in diesem Live-Blog zusammenfassen. Wir werden ihn nach bestem Wissen und Gewissen so umfangreich wie möglich zusammenstellen. Solltet ihr Anregungen haben sendet uns bitte eine Mail an: online@radioemscherlippe.de.

Bitte habt Verständnis, wenn wir nicht alle eure Fragen beantworten können. Es gibt aber eine Reihe von Hotlines, die wir hier für euch auflisten.

  • Hotline des Landes NRW: 0211 911 91001 (7 bis 20 Uhr)
  • Stadt Gelsenkirchen: 0209 169 5000 (8 bis 18 Uhr)
  • Stadt Bottrop: 02041 705 080 (8 bis 18 Uhr)
  • Stadt Gladbeck: 02043 992 499 (8.30 bis 16 Uhr)
Der Titel des Dokuments
Die Ereignisse am Freitag

18.33 Uhr, Gelsenkirchen | Verschärfte Maßnahmen ab Mitternacht

Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt -Die Stadt Gelsenkirchen verschärft ab Mitternacht die Regeln für Ansammlungen:

Ab Samstag, 21. März 2020, sind in Gelsenkirchen Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt. Die Stadt Gelsenkirchen reagiert damit auf die teilweise schleppende Umsetzung der bisherigen Verfügung durch einige Personen. Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Ich habe es ja bereits am Dienstag angekündigt und nun stehen wir vor dem entscheidenden Wochenende, um das Risiko und die Bedrohung für uns alle noch beherrschen zu können. Leider haben die Dimensionen noch immer nicht alle verstanden. Darum war es unvermeidlich, dieses Ansammlungsverbot heute auszusprechen. Bitte beachten Sie es unbedingt. Alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener müssen jetzt solidarisch und verantwortungsbewusst sein. Aus Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für uns alle.“

Weiterhin erlaubt sind Personengruppen die miteinander in ständiger häuslicher Gemeinschaft leben und unter derselben Anschrift gemeldet sind wie etwa Familien oder ständige Wohngemeinschaften.

Nicht untersagt sind unvermeidbare Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs. Kommt es zum Beispiel zu Warteschlangen vor Lebensmittelmärkten ist darauf zu achten, dass eines Mindestanstandes von zwei Meter zwischen den jeweiligen Personen und die Hygienemaßnahmen nach den Vorgaben des Robert Koch-Institutes eingehalten werden.

Möglich sind weiterhin Zusammenkünfte, die aus zwingenden beruflichen Gründen oder aus Anlass von Eheschließungen oder Bestattungen erfolgen.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen können zuständige und befugte Amtsträger unmittelbaren Zwang anwenden. Bei Zuwiderhandlungen sind Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder Geldstrafen möglich.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 5. April 2020. Die Polizei Gelsenkirchen weist außerdem noch einmal daraufhin, dass das auch für nicht berufliche Treffen in geschlossenen Gewerbebetrieben gilt und Treffen in parkenden PKW. Damit soll verhindert werden, dass sich mehrere Menschen in parkende Autos setzen, um sich dort zu treffen.

16.48 Uhr, Gelsenkirchen | Sparkasse: Filialen werden vorsichtshalber geschlossen

Im Zeichen der Eindämmung des Corona-Virus konzentriert die Sparkasse ihren Geschäftsbetrieb auf 12 der 23 Geschäftsstellen. Geöffnet bleiben weiterhin folgende Filialen:

  • Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsvorplatz 3a, 45879 Gelsenkirchen
  • Beckhausen Horster Str. 297, 45899 Gelsenkirchen
  • Bismarck Bismarckstr. 202, 45889 Gelsenkirchen
  • Buer (Kundencenter) Nienhofstr. 1-5, 45894 Gelsenkirchen, mit durchgehenden Öffnungszeiten
  • Erle (Filiale) Cranger Str. 271, 45891 Gelsenkirchen mit durchgehenden Öffnungszeiten
  • Hassel Polsumer Str. 171, 45896 Gelsenkirchen
  • Hauptstelle (Kundencenter) Neumarkt 2, 45879 Gelsenkirchen mit durchgehenden Öffnungszeiten
  • Horst (Filiale) Essener Str. 7, 45899 Gelsenkirchen, mit durchgehenden Öffnungszeiten
  • Hüllen Wanner Str. 159, 45888 Gelsenkirchen
  • Resse Ewaldstr. 45, 45892 Gelsenkirchen
  • Rotthausen Steeler Str. 103-105, 45884 Gelsenkirchen, mit durchgehenden Öffnungszeiten
  • Ückendorf Ückendorfer Str. 115, 45886 Gelsenkirchen

16.16 Uhr, Kreis Recklinghausen | Aktuelle Zahlen der Corona-Fälle

13.58 Uhr, Bottrop | Achtung: Falsche Gesundheitamtsmitarbeiter unterwegs

Wie gerade (20. März) die Stadtverwaltung mitteilt, sind in Bottrop angebliche Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unterwegs und klingeln an Haustüren, um angebliche Testungen auf den Coronavirus vorzunehmen. Die Verwaltung betont nachdrücklich, dass dies keine Angesandten des Gesundheitsamtes und auch sonst keiner Behörde sind! Abstriche werden nur in Arztpraxen oder in der Abstrichstelle (Saalbau) gemacht. Die Polizei wurde bereits informiert.

Auch aus Gelsenkirchen erreichen uns ähnliche Meldungen von euch. Bei der Gelsenkirchener Polizei sind allerdings noch keine Fälle eingegangen.

13.54 Uhr, Gelsenkirchen | Öffentliche Spielplätze gesperrt

Mit Flatterbändern sind alle öffentlichen Spielplätze abgesperrt, ihre Benutzung ist bis auf weiteres untersagt. Auch hier ist der Grund, die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus möglichst einzudämmen. GELSENDIENSTE hat bereits an den Spielplätzen Plakate angebracht, die in sechs Sprachen dazu auffordern, dem Appell des Oberbürgermeisters Frank Baranowski zu folgen, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Noch am Mittwoch tummelten sich auf den Spielplätzen viele Kinder, was nun nicht mehr möglich ist. Die Einhaltung des Verbots wird vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kontrolliert, der dabei von Kräften des Wachdienstes Bremen unterstützt wird. Den Anweisungen sowohl des KOD als auch des Wachdienstes ist Folge zu leisten.

13.51 Uhr, Bottrop | Anlieferung ab sofort auch nachts möglich

Nächtliche Ruhestörungen die durch die Anlieferung von Waren beispielsweise an Supermärkten hervorgerufen werden, müssen derzeit in Kauf genommen werden. Dies ist der derzeitigen Lage aufgrund der Corona-Pandemie geschuldet. Normalerweise bestimmt das Landesimmissionsschutzgesetz, dass zwischen 22 und 6 Uhr Nachtruhe herrscht und Ruhestörungen zu unterbleiben haben. Für die Anlieferung mit Waren zu den Geschäften gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung. „Die Ausweitung von Anlieferungen des Handels auf die Nachtzeit ist in der derzeitigen Situation einer Pandemie zur Versorgung der Bevölkerung im Interesse geboten“, heißt es in dem entsprechenden Erlass des NRW-Umweltministeriums. Um die Wirtschaft aufrecht zu erhalten, können auch Ausnahmen für Lieferverkehre für Betriebe und Baustellen erteilt werden. Die Regelung gilt einstweilen bis zum 19. April.

13.35 Uhr, Gladbeck | Lockerung der Arbeitszeitgesetzte

Durch den Erlass der Landesregierung vom 17. März an die Kreise und kreisfreien Städte, dürfen auch in Gladbeck Geschäfte, Märkte und Lieferdienste zur Versorgung mit Lebensmitteln und Apotheken sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen, um die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern sicherzustellen. So schreibt die Stadt in einer Mitteilung: Auch sollen durch die Maßnahme die Einkaufsströme verteilt werden, um die Infektionsgefahr in den Geschäften zu reduzieren. Die für die Ladenöffnungen erforderlichen Arbeitszeitbestimmungen der Beschäftigten hat die Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde nun mittels Allgemeinverfügung vom 19. März ebenfalls gelockert. Ab sofort gelten somit an Sonn- und Feiertagen umfängliche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG): So dürfen auch an diesen Tagen Personen mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie die Versorgung mit entsprechenden Gütern sicherstellen. Dazu zählen beispielsweise Arbeiten, wie Produktion, Verpackung, Lieferung oder auch das Einräumen pandemierelevanter Produkte (z.B. Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel, Medizinprodukte). Gleiches gilt auch für den Einzelhandel im Zuge der Bereitstellung notwendiger Waren des täglichen Gebrauchs (z. B. Hygieneartikel, Trockensortiment). Eingeschlossen sind auch Verkaufstätigkeiten inklusive der erforderlichen Vor- und Nachbereitung in Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, auf Wochenmärkten, in Apotheken, bei Abhol- und Lieferdiensten für Lebensmittel und Apotheken und im Großhandel im Rahmen einer sonntäglichen Öffnung von 13 bis 18 Uhr. Ausgenommen von der Regelung, die zunächst bis zum 19. April gilt, sind der 10., 12. und 13. April 2020. Dabei darf die Arbeitszeit werktäglich mehr als acht Stunden betragen, jedoch 12 Stunden nicht überschreiten. Hier ist zu berücksichtigen, dass die wöchentliche Arbeitszeit maximal 60 Stunden beträgt. Die Ausnahmeregelungen benötigen keine gesonderte Genehmigung der Aufsichtsbehörde, soweit aufgrund der COVID-19-Pandemie ein erheblicher Mehrbedarf an den genannten pandemierelevanten Gütern und Dienstleistungen, an den Medizinprodukten und Medikamenten oder an den notwendigen Waren des täglichen Gebrauchs besteht oder wenn der allgemein bestehende Bedarf wegen aktueller Personalausfälle anders nicht hinreichend gedeckt werden könnte.

12.52 Uhr, GLA BOT GE | 50 Prozent weniger Zugverkehr

Als Folge der Coronakrise wird ab kommender Woche schrittweise jeder zweite Zug gestrichen. Das hat NRW-Verkehrsminister Wüst heute angekündigt. Einige S-Bahnlinien könnten sogar um 80 Prozent ausgedünnt werden. Nach Möglichkeit solle aber jede Strecke wenigstens im Stundentakt bedient werden. Die Reduzierung des Angebots hänge auch mit den stark sinkenden Fahrgastzahlen zusammen, da viele Menschen wegen der Coronakrise zuhause arbeiteten und Schulen geschlossen seien. Der Sonderfahrplan soll zunächst bis 19. April gelten.

11.49 Uhr, Bottrop | Alle Trinkhallen geschlossen

Von der jüngsten Allgemeinverfügung der Stadt Bottrop von Mittwoch, 18. März 2020, sind auch alle Trinkhallen betroffen. Darauf weist der Krisenstab der Stadt Bottrop ausdrücklich hin. In den vergangenen Tagen wurden Trinkhallen verstärkt auch zu sozialen Treffpunkten genutzt, was den gegenwärtigen Vorsorgemaßnahmen entgegen steht. Ziel aller Maßnahmen ist gegenwärtig, den sozialen Kontakt zu vermeiden, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Daher bleiben die Kioske geschlossen. Von den Ausnahmen zur Schließung sind nur folgende Betriebe betroffen, um die Grundversorgung aufrecht zur erhalten:

  • Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel anbieten
  • Wochenmärkt- Wochenmärkte e Wochenmärkte (nur für Lebensmittel),
  • Lieferdienste, Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

10.44 Uhr, Gladbeck | Caritas richtet Sorgen-Telefon ein

Die Caritas möchte die Menschen mit ihren Sorgen, Nöten und Anliegen in dieser Zeit nicht alleine lassen. Daher haben wurde ein "offenes Ohr" eingerichtet. Ab sofort sind unter Telefon 02043 - 27 91 85 von Montag bis Freitag zwischen 10 und 16 Uhr Mitarbeiter*innen des Verbandes erreichbar. Sie können als "Lotsen" Hilfsmöglichkeiten vermitteln, beraten oder einfach nur zuhören.

10.40 Uhr, Bottrop | Keine Kita-Gebühren im April

Die Stadt Bottrop will viele Eltern, die von der Corona-Krise betroffen sind, entlasten. Oberbürgermeister Bernd Tischler hat jetzt entschieden, dass die Stadt die Gebühren für Kitas, Musikschule und den „Offenen Ganztag“ im April nicht kassiert. Durch die Corona-Pandemie sind alle solche Einrichtungen geschlossen. Den Eltern würde durch die gestrichene Betreuung eine erhebliche organisatorische Belastung entstehen, sagt der Oberbürgermeister. Deshalb sei eine Erstattung der Gebühr mehr als gerechtfertigt. 

9.05 Uhr, GLA BOT GE | Handwerk leidet unter Corona-Krise

Gut die Hälfte aller Handwerksbetriebe bei uns bekommen die Auswirkungen der Corona-Krise schon zu spüren. Davon geht die Handwerkskammer nach einer Blitzumfrage bei den Unternehmen aus. Demnach sagen 55 Prozent der befragten Firmenchefs, dass die Krise sie selbst betreffe. Eine Mehrheit befürchtet, dass das Geld knapp wird und sie die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen. Die Handwerkskammer fordert jetzt in der Krise vom Staat Soforthilfen für die Betriebe und zwar schnell und unbürokratisch. Außerdem müsste der Fiskus Steuerzahlungen stunden und die Steuervorauszahlungen der Unternehmen der wirtschaftlichen Lage anpassen. 

Der Titel des Dokuments
Die Ereignisse am Donnerstag

17.17 Uhr, Gelsenkirchen | Empfehlungen zum Infektionsschutz im Einzelhandel

Mitteilung der Stadt: Auf Einladung der Stadt Gelsenkirchen hat heute ein Gespräch der Wirtschaftsförderung mit Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels stattgefunden. Der stationäre Einzelhandel hat derzeit einerseits eine gesteigerte Versorgungsfunktion und andererseits eine hohe Verantwortung mit Blick auf den Infektionsschutz. So müssen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen getroffen werden. Daher wurde ein Katalog von Empfehlungen für den Umgang mit der Corona-Pandemie in den Verkaufsstellen erarbeitet. Der Lebensmittel-Einzelhandel wurde zudem heute von der Wirtschaftsförderung Gelsenkirchen umgehend per Brief über den Katalog und die Handlungsempfehlungen informiert:

Um den Infektionsschutz zu gewährleisten

  • sollte die Bildung von Warteschlangen durch eine ausreichende Anzahl von geöffneten Kassen verhindert werden.
  • empfiehlt sich im Eingangsbereich eine Steuerung der Zahl der Kunden, um eine Überfüllung der Verkaufsstellen zu vermeiden. Als Faustregel gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • sollte durch Hinweisschilder auf eine nach Möglichkeit bargeldlose Bezahlung hingewiesen werden. Bargeldverkehr sollte über Schüsseln abgewickelt werden, um Handkontakt zu vermeiden. Durch Hinweise und Markierungen am Boden sollte auf Abstand zu dem Kassenpersonal sowie zwischen den an der Kasse wartenden Kunden hingewiesen werden.
  • empfiehlt sich die Aufstellung einer Plexiglasscheibe zwischen dem Verkaufspersonal und den Kunden.
  • sollte nach Möglichkeit das Verkaufspersonal mit Schutzmasken (mindestens nach FFP2-Standard) ausgestattet sein,
  • sollten hinreichend Handdesinfektionsmöglichkeiten in den Verkaufsstellen vorgehalten werden.
  • sollten nach Möglichkeit den Kunden Desinfektionstücher zur Verfügung gestellt werden, um die Griffe der Einkaufswagen vor Gebrauch zu reinigen. Alternativ kommen Handdesinfektionsmöglichkeiten vor Gebrauch der Einkaufswagen in Betracht.

Um die Kundschaft ausreichend zu informieren

  • sollte auf Hinweisschildern kommuniziert werden, dass die Warenversorgung auch künftig gewährleistet sein wird. So sollen Hamsterkäufe vermieden werden.
  • sollte ebenfalls auf Hinweisschildern kommuniziert werden, wenn von der aktuell rechtlich gegebenen Möglichkeit der Sonntagsöffnungen nicht Gebrauch gemacht wird.

17.08 Uhr, Gladbeck | Stadt organisiert Register für Helfer

Stadt organisiert Register für Spontanhelfer/innen und Hilfesuchende über das Büro für Senioren und Freiwilligenarbeit im Amt für Soziales und Wohnen, so schreibt es die Stadt in einer Mitteilung: Die Hilfsbereitschaft in der Gladbecker Stadtgesellschaft ist groß. Damit die Hilfe auch richtig und sicher ankommt, hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, ein Register für Spontanhelfer/innen und Hilfesuchende Senioren und Seniorinnen anzulegen. Ab sofort können sich Spontanhelfer/innen und hilfesuchende ältere Menschen von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr (freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) unter den Telefonnummern registrieren lassen:

  • 02043 99 2774 (Angela Klar),
  • 02043 99 2773 (Cemile Tosun)
  • 02043 99 2775 (Iris Blümer)
  • 02043 99 2164 (Edesa Paheshti) di und fr. von 08.30 bis 13.30 Uhr
  • 02043 99 2039 (Ulrich Hauska)

Wer Hilfe braucht, gemeint sind damit vor allen Dingen Seniorinnen und Senioren, die erkrankt und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, kann sich bei den o.a. Ansprechpartnern/innen melden. In Zeiten einer Epidemie ist es weiterhin das oberste Ziel, keine neuen Infektionsketten zu herzustellen. Nachbarschaftliche und familiäre Hilfe steht deshalb weiterhin zwingend im Vordergrund. Das Zentralregister dient dazu, mögliche Infektionsketten rekonstruieren zu können und gleichzeitig Hilfe passgenau anbieten zu können. Unter den obigen Telefonnummern wird auch darüber informiert, wie richtige Kontakthilfe passieren muss.Schon seit Tagen gibt es das gemeinsame Angebot von Seniorenbeirat und Jugendrat. Insgesamt helfen 20 Jugendliche älteren Menschenim Rahmen der Taschengeldbörse. Für jeden Jugendlichen liegen Einverständniserklärungen der Eltern vor. Allen Helferinnen und Helfer ist bekannt,wie sie sich zu verhalten haben, um Infektionen zu verhindern. Auch die Sozialverbände helfen. So will die AWO ihren seit mehreren Jahren beliebten Hol-und Bringservice in Rentfort ausweiten. Das Deutsche Rote Kreuz bietet zahlreiche Hilfsangebote an, über die es in Kürze Gespräche mit der Stadt geben wird. Die politischen Parteien sind dringend gebeten, ihre Helferinnen und Helfer an das Zentralregister zu melden. Auch private Initiativen müssen die Verhaltensgrundsätze für Epidemien beachten. Gespräche wurden bereits mit ihnen geführt.Die Gladbecker Tafel hält bis auf Weiteres ihre Hilfsangebote aufrecht. Auch hier sind Helfer wie Kunden gebeten, die allgemeinen Regeln (Abstand halten, Kontakte vermeiden und Ruhe bewahren) zu beachten.

16.52 Uhr, Gelsenkirchen | Pläne für zentrale Corona-Klinik in Horst

Das St. Josef-Hospital in Gelsenkirchen-Horst könnte zur zentralen Klinik für Corona-Erkrankte in der Stadt werden. Das sieht ein medizinisches Konzept der drei Gelsenkirchener Krankenhausbetreiber vor, sagte uns der Sprecher des Krankenhausträgers St. Augustinus GmbH. Die Träger wollen mit diesem Konzept auf möglicherweise steigende Krankheitsfälle reagieren und die übrigen Krankenhäuser dann entlasten. Die Gelsenkirchener Krankenhäuser würden dann gemeinsam Ärzte und Pfleger für das Horster Krankenhaus abordnen. Allerdings brächte die mögliche Corona-Klinik in Horst weiteres Personal und Geld. Dazu laufen noch Abstimmungsgespräche mit der zuständigen Bezirksregierung. Wie die Entscheidung in Münster zu diesem Modellprojekt ausgeht, sei noch offen. Ebenfalls offen ist noch die Zahl der Betten. Klar scheint aber schon zu sein, dass das Krankenhaus auch Patienten aus Gladbeck aufnehmen soll. 

16.34 Uhr, GLA BOT GE | Ratschläge für Eltern, die mit ihren Kindern lernen

Die Bezirksregierung Münster hat einen Leitfaden mit Ratschlägen und Hilfen für Eltern veröffentlicht, die in den nächsten Wochen mit ihren Kindern zusammen lernen:

Eltern lernen mit Kindern

Lernen von zu Hause – das ist das Motto für Schülerinnen und Schülern in den nächsten Wochen in Zeiten vom Coronavirus. Dafür werden sie von ihren Lehrkräften mit Übungsmaterialien versorgt. Wie können Eltern, ihre Kinder angemessen beim Lernen und Arbeiten unterstützen? Schulpsychologen in der Bezirksregierung Münster haben zehn Tipps für Eltern, wie sie mit ihren Kindern lernen können.

1. Sie sind keine Lehrkraft

Sie können und sollen die Schule und die Lehrer nicht ersetzen, sondern Ihr Kind so gut wie es Ihnen möglich ist begleiten.

2. Geben Sie dem Tag eine Struktur

Wichtig ist, dem Tag eine Struktur zu geben und vieles vom Ablauf her von Tag zu Tag ähnlich zu gestalten. Halten Sie feste Schlafens- und Aufstehzeiten, Pausen und Mahlzeiten und auch Bewegungs- bzw. Sportzeiten ein. Wir Menschen – und besonders Kinder – profitieren von diesem festen Rhythmus.

3. Sinnvolles und strukturiertes Üben

Ähnlich wie ein Schulmorgen sollte das Kind sich täglich für ein abgestimmtes Zeitfenster an die Aufgaben setzen. Besprechen Sie den „Stundenplan“ gemeinsam mit dem Kind.Dabei ist es sinnvoller, häufiger und kürzer zu arbeiten. Die Konzentrationsfähigkeit von Kindern ist begrenzt! Überlegen Sie zusammen mit Ihrem Kind, wie viel es an einem Tag von den Übungen bearbeiten möchte oder sollte.

4. Wissen erarbeiten und vertiefen

Wechseln Sie ab zwischen Phasen, in denen Sie ihrem Kind helfen, sich Wissen zu erarbeiten, mit Phasen, in denen dieses Wissen gefestigt und wiederholt wird. Planen Sie für Wiederholung und Vertiefung insgesamt mehr Zeit ein als für die Erarbeitung eines bestimmen Lerninhaltes.

5. Vokabeln lernen

Vokabeln zunächst laut lesen und dann mehrmals schriftlich kontrollieren, bis sie sitzen. Nach acht bis zehn Vokabeln eine kleine Pause machen, insgesamt sollten Kinder nicht mehr als 30 bis 40 pro Tag lernen. Es empfiehlt sich, schwer merkbare Vokabeln auf Lernkarten zu schreiben oder zu markieren und regelmäßig zu wiederholen. Schauen Sie als Anregung folgendes Video.

Es empfiehlt sich, schwer merkbare Vokabeln auf Lernkarten zu schreiben oder zu markieren und regelmäßig zu wiederholen.

6. Umgang mit Konflikten

Manchmal fühlen Eltern sich nicht in der Lage, ihre Kinder hilfreich zu fördern: Sie sind vielleicht „viel zu nah dran“ oder sogar in Lernprobleme mit eingebunden. Verstehen sie das Lernproblem nicht, unterstellen Eltern oft „Faulheit“ oder sind verärgert. In diesen Fällen empfehlen wir, weniger für die Schule zu machen und erst mehr in die Beziehung zu investieren. Viele Themen findet man heute im Internet schön aufgearbeitet. So müssen nicht Sie Ihrem Kind Inhalte erklären, sondern überlassen es dem Internet in einem sinnvollen Maß.

7. Nutzen Sie Bildungsmedien

Viele Fernsehanstalten haben ihr Programm geändert und bringen morgens interessante, gut aufbereitete Programme rund um schulische Themen. Nutzen Sie diese zur Auflockerung der Übungen. Viele dieser Angebote findet man später auch Online in den Mediatheken.

8. Im Zweifel bei der Lehrkraft nachfragen

Im Zweifelsfall stimmen Sie die Inhalte mit der Lehrkraft ab. Schreiben Sie Ihre Fragen per Mail oder rufen Sie in der Schule an. Wenn Ihr Kind inhaltliche Fragen hat, lassen Sie es diese formulieren und an die Lehrkraft schicken.

9. Konflikte als Chance

Natürlich wird es jetzt auch eine Zeit der Reibereien, Konflikte und des Streites sein. Das ist natürlich, normal und gehört zum Leben dazu. Aber diese Reibung können wir positiv nutzen: Ein gut gelöster Streit, die Zeit, in Ruhe nach Ursachen für Konflikte zu forschen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten (Stichwort „Familienkonferenz“) ist gleich auf mehreren Ebenen wirksam: Sie ist beziehungsstiftend, steigert Sozialkompetenz und damit auch das Selbstbewusstsein. Nutzen Sie diese Zeit!

10. Genießen Sie die „geschenkte“ Zeit

In Krisensituationen wie diesen ist nicht immer alles schlecht. Beispielsweise ist es hilfreich, zu überlegen, welche Chancen die Krise bietet. In der aktuellen Situation ist dies mit Sicherheit die „geschenkte Zeit“: Wann werden wir wieder so viel Zeit wie jetzt mit unseren Kindern verbringen können? Zeit, die wir für die Dinge nutzen können, für die wir sonst keine Zeit haben: Gemeinsam spielen, lesen, lachen, singen, kuscheln und vieles andere mehr. Und auch Zeit für jeden von uns selbst: Zeit zum Lesen, Musik hören, träumen, Sport machen. Für Eltern wie für Kinder ist es auch eine Chance, zur Ruhe zu kommen und sich darauf zu besinnen, was das Wesentliche ist. Zudem ist das Aushalten von Langeweile eine Kompetenz, die einerseits unserer Gesellschaft abhanden gekommen ist und andererseits direkt lern- und kreativitätsförderlich ist.

15.44 Uhr, Gladbeck | Erste Nachholtermine für Veranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation muss das Kulturbüro bis auf weiteres geschlossen bleiben, es ist aber weiterhin telefonisch unter Tel. 02043 / 99-2628 erreichbar, schreibt die Stadt in einer Mitteilung:

Alle Veranstaltungen in der Stadthalle der Stadt Gladbeck wurden bis zum 30.April abgesagt. Davon betroffen sind u.a. auch Theater Abonnement-sowie Einzelveranstaltungen des Kulturamtes. Für folgende Veranstaltungen gibt es bereits Ausweichtermine:

  • Irish Folk & Celtic Music am Freitag, 12.März 2021 (13.März 2020 abgesagt)
  • „Nathalie küsst“ am Dienstag, 16.Juni 2020 (24.April 2020 abgesagt)
  • Jochen Malmsheimer am Dienstag, 23.Juni 2020 (3.April 2020 abgesagt)
  • Sven Pistor am Dienstag, 8.September 2020 (1.April 2020 abgesagt)

15.28 Uhr, Gelsenkirchen | Bürgercenter im Notfall erreichbar

Im absoluten Notfall sind die BÜRGERcenter in Gelsenkirchen trotz Schließung auch jetzt erreichbar, schreibt die Stadt in einer Mitteilung:

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitgehend zu minimieren, aber auch zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mussten die BÜRGERcenter geschlossen werden.

Im absoluten Notfall sind die BÜRGERcenter aber auch jetzt erreichbar. Geht es um Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen sowie die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen, die aus beruflichen Gründen benötigt werden, dann kann sich zunächst telefonisch unter den Rufnummern 169-2620; -3183 oder -4010 melden. Hier wird alles weitere besprochen.

  • Bereits beantragte und fertig gestellte Ausweisdokumente können abgeholt werden. Auch hier muss zunächst unter den genannten Rufnummern nachgefragt werden, wann und wo die Dokumente in Empfang genommen werden können.
  • In Gelsenkirchen werden im Moment keine Bußgelder erhoben, sofern bei Beantragung eines neuen Personalausweises der alte bereits abgelaufen ist. Es gibt zwar eine Ausweispflicht; allerdings wird diese in der aktuellen Situation auch mit einem abgelaufenen Ausweis erfüllt. Ähnliches gilt für eine An- oder Ummeldung innerhalb von Gelsenkirchen. Hier werden ebenfalls keine Bußgelder erhoben, wenn im Falle eines Umzuges die Anmeldefrist von zwei Wochen überschritten worden ist.
  • Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen und Untersuchungsberechtigungs-scheine können schriftlich beantragt werden. Dies ist auch elektronisch unter der Adresse buergercenter@gelsenkirchen.de möglich.
  • Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises ist elektronisch möglich. Informationen hierzu gibt es auf den städtischen Internetseiten.

Ab wann die BÜRGERcenter in vollem Umfange wieder zur Verfügung stehen, ist derzeit offen. Die Stadt Gelsenkirchen wird darüber über die Medien und auch auf der städtischen Internetseite informieren. Grundsätzlich müssen nach Öffnung neue Termine für alle Anliegen gebucht werden. Sollten Fragen offen geblieben sein, steht neben den oben genannten Telefonnummern selbstverständlich auch die telefonische Bürgerberatung unter der 169-3300 zur Verfügung.

15.24 Uhr, Gelsenkirchen | Ehrenamtsagentur organisiert Nachbarschaftshilfen

Die anhaltende Corona-Pandemie schränkt den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen ein. Die Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen e.V. reagiert darauf und organisiert Nachbarschaftshilfen für die besonders gefährdeten Gruppen. Hilfebedarfe können sein:

  • Einkäufe
  • Apothekengänge
  • Hund ausführen
  • Botengänge (z. B. Post)
  • Telefonischer Besuchsdienst

Die Ehrenamtsagentur will stadtteilbezogen Menschen eine Hilfestellung geben, an wen sie sich in ihrem Umfeld wenden können, wenn sie Hilfe anbieten möchten oder selber Hilfe brauchen. Ab sofort können sich ehrenamtliche Helfer melden, die gern unterstützen wollen. Natürlich können sich auch ältere Menschen und chronisch Kranke, die allein nicht klar kommen melden. Auf der Internetseite „ehrenamt.gelsenkirchen.de“ sind entsprechende Online-Formulare hinterlegt. Die Ehrenamtsagentur ist auch telefonisch unter der Rufnummer 0209 / 179 893 - 0 zu erreichen oder per E-Mail an ehrenamtsagentur@gelsenkirchen.de. Organisationen und Unterstützer in den Stadtteilen können vor Ort mithelfen. Auch sie sollten sich bei der Ehrenamtsagentur melden, wenn sie als Stützpunkt vor Ort mithelfen wollen.

14.56 Uhr, Bottrop/Essen | Corona-Fall: Züge fahren nicht

Bahnpendler aus Bottrop müssen sich mindestens bis Sonntagabend umstellen. Die S9 und die Regionalbahnen RE14 und RE44 fallen zwischen Bottrop und Essen noch bis Anfang nächster Woche aus. Grund ist laut den Bahnunternehmen Abellio und NordWestBahn ein Corona-Fall in einem Stellwerk. Weil es für den erkrankten Mitarbeiter keinen Ersatz gibt, können die Züge nicht fahren. Montag soll der Schienenverkehr aber wieder wie gewohnt laufen. Es gibt aber Schienenersatzverkehr mit Bussen.

13.34 Uhr, Bottrop | Einzug der Kita-Gebühren wird im April ausgesetzt

Mitteilung der Stadt Bottrop: Regelung soll auch für OGS- und Musikschulbeiträge gelten - Rat befindet über weiteres

Auch in Bottrop sind derzeit zur Verzögerung der Coronavirus-Ausbreitung alle Kindertageseinrichtungen, die Musikschule und der "Offene Ganztag" an den Schulen geschlossen. Vor dem Hintergrund hat Oberbürgermeister Bernd Tischler heute (19. März) entschieden, dass die entsprechenden Gebühren im April nicht eingezogen werden. "Für die von der Schließung betroffenen Eltern entsteht durch den Ausfall der Betreuungsleistung eine erhebliche organisatorische Belastung. Eine Erstattung der Gebühr im Gegenzug zur ausfallenden Betreuungsleistung ist aus meiner Sicht mehr als gerechtfertigt", betont der Oberbürgermeister. Gleiches gelte für die Kursteilnehmer(innen) in der Musikschule.

13.00 Uhr, Gelsenkirchen | Polizeimeldung: Weiterhin offene Gastronomie

11.35 Uhr, Schalke | Corona-Krise: Kumpelkiste kommt zurück

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8.54 Uhr, GLA BOT GE | Polizei rüstet sich für Corona

Die Sicherheitsmaßnahmen für die Beamten wurden hochgefahren. Damit sollen die Erkrankungen bei der Polizei so gering wie möglich gehalten werden, um weiter für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Streifenwagen haben jetzt Hygienesets bekommen, die Wachen wurden mit zusätzlichen Desinfektionsmitteln und Schutzmasken ausgestattet. Das für Gladbeck und Bottrop zuständige Polizeipräsidium in Recklinghausen 80 Pandemiehelfer ausgebildet, weitere 40 sollen dazu kommen. Auch in Gelsenkirchen gibt es jetzt Pandemiebeauftragte. Sie wurden von den Polizeiärzten extra geschult. Die Polizei empfiehlt außerdem, dass Bürger nur in zwingenden Fällen persönlich zu den Polizeiwachen kommen. Sie macht aber ausdrücklich klar: Weder der Notruf noch die Einsatzbereitschaft der Polizei seien durch die Corona-Krise betroffen.

Der Titel des Dokuments
Die Ereignisse am Mittwoch

18.01 Uhr, Gladbeck | Einschneidende Maßnahmen

Corona-Virus: Stadt Gladbeck erlässt weitergehende Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gladbeck wurde heute durch den Krisenstab unter Vorsitz von Bürgermeister Ulrich Roland entsprechend der Erlasslage des Landes Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben. Die Anordnungen vom 18. März gelten weiter, zusätzlich gibt es aber Änderungen.

Die Läden in Gladbeck bleiben geschlossen, Ausnahmen gelten nur für folgende Bereiche:

  • Geöffnet bleibt der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab sofort zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
  • Die Allgemeinverfügung erlaubt die Öffnung, sie verpflichtet aber nicht dazu. Wenn beispielsweise Frisöre ihren Laden lieber schließen möchten, ist dies selbstverständlich gestattet.
  • Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.
  • Veranstaltungen bleiben weiter untersagt, Ausnahmen gibt es für Blutspendetermine. Diese müssen unter Beachtung der Pandemielage angepassten besonderen hygienischen Vorkehrungen, insbesondere, dass bei Blutspendenterminen die Kontakte auf ein Minimum begrenzt werden, die Verweildauer der Spender möglichst gering ist und Spender, die einen Anhalt für einen Infekt bieten, bereits zu Beginn erkannt werden und den Termin umgehend verlassen, durchgeführt werden.

Die Allgemeinverfügung tritt ab morgen, den 19. März, in Kraft und ist mit weiteren aktuellen Informationen vollständig unter www.gladbeck.de/corona abrufbar.

17.30 Uhr, NRW | Informationen zur Kurzarbeit der Agentur für Arbeit

Hier findet ihr Informationen über Kurzarbeit, wer Kurzarbeitergeld erhält und unter anderem wie es beantragt wird.

17.16 Uhr, Bottrop | Einzelhandel und Gastronomie bleiben zu

Krisenstab: Neue Allgemeinverfügung zur Schließung von weiteren Einrichtungen und Angeboten - Mitteilung der Stadtverwaltung

Am Montagabend (16. März) hat die Bundeskanzlerin erklärt, sie habe sich mit den Bundesländern über ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Danach waren unter anderem Einzelhandelsgeschäfte zu schließen. Daraufhin hat die Stadt Bottrop eine entsprechende Umsetzung vorbereitet, gleichzeitig aber auf eine dahingehende Weisung des Landes NRW gewartet. Diese Weisung ist am späten Nachmittag des 17. März erfolgt. Zur großen Überraschung aller kommunalen Behörden in NRW ist diese Weisung weit hinter die Ankündigungen der Bundeskanzlerin zurückgefallen. In Folge haben alle kommunalen Behörden und auch die Stadt Bottrop sehr heftig in der Sache beim Land interveniert. Gegen 22 Uhr hat das Land reagiert und eine neue Anweisung erlassen, nach der nunmehr doch die Einzelhandelsbetriebe ab dem 18. März zu schließen waren. „Das dadurch entstandene ‚Hin und Her‘ beruht ausschließlich auf dem inkonsequenten Vorgehen der Landesregierung“, wird seitens der Stadtverwaltung betont.

So hat heute (18. März) der Krisenstab der Stadt Bottrop entschieden, die Allgemeinverfügung vom 16. März wieder aufzuheben und neue Regelungen für Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote zu erlassen. Das bedeutet nun: Ab morgen (19. März) dürfen nur noch Geschäfte des Einzelhandels öffnen, die die Grundversorgung der Bevölkerung aufrechterhalten. Außerdem ist der Betrieb von Gastronomie einzustellen. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

Grundlage der neuen Verfügung bleibt, dass alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowohl im geschlossenen Raum als auch unter freiem Himmel untersagt sind. Dadurch soll die Ausbreitung des Coronavirus im Stadtgebiet verzögert werden. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind notwendige Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen. Dazu gehören zum Beispiel Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen und auf denen ausschließlich Lebensmittel angeboten werden.

Weiterhin geöffnete Betriebe und Angebote:

Folgende Betriebe bleiben laut der neuen Allgemeinen Verfügung für Bottroper Bürgerinnen und Bürger geöffnet, um die Grundversorgung aufrecht zur erhalten:

  • Einzelhandelsbetriebe, die ausschließlich oder überwiegend Lebensmittel anbieten
  • Wochenmärkte (nur für Lebensmittel),
  • Lieferdienste, Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird zudem bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet. Dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Eine Öffnung der oben genannten Einrichtungen darf nur unter der strikten Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen. Im Betrieb müssen deutlich sichtbare Aushänge mit Hinweisen zur Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de/covid-19) angebracht werden.

Der Zutritt zu den Betriebsstätten und die Bedienung im Betrieb ist nach den jeweiligen Verhältnissen und Erfordernissen vor Ort so anzupassen, dass Warteschlangen vermieden werden.

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben – unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen – geöffnet.

Wichtig also: Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht unter die oben aufgezählten Betriebe fallen, sind zu schließen.

Alle weiteren Einrichtungen und Angebote sind ab sofort zu schließen beziehungsweise einzustellen. Weitergehende Informationen sind zu finden in der Allgemeinverfügung unter: https://www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen/2020/2020-026_218369.php

Schließung von Schank- und Speisewirtschaften jeder Art:

Eine weitergehende Regelung gibt es nun auch mit Blick auf die Gastronomiebetriebe in der Stadt, die ebenfalls ab morgen (19. März) geschlossen bleiben müssen. Sonderregelungen gibt es für den „Außer-Haus-Verkauf“, der weiterhin bestehen bleiben kann. Das heißt, dass ein reiner Lieferservice weiterhin möglich ist, jedoch keine Abholung am Gastronomiebetrieb. Die „Drive-In“-Verkaufsschalter in Bottrop dürfen nicht weiter betrieben werden. Voraussetzung für den weiteren Betrieb dieser Angebote ist jedoch auch die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Sicherstellung der notwendigen „Zwei-Meter-Abstände.“

16.41 Uhr, Land NRW | Erweiterte Erreichbarkeit über diverse Hotlines

16.26, Gelsenkirchen | Restaurants und Gaststätten dicht

Die Stadt Gelsenkirchen reagiert auf die immer wieder auftretenden Verstöße gegen den Erlass zu kontaktreduzierende Maßnahmen durch Gäste und Betreiber in Restaurants und Speisegaststätten und verfügt eine komplette Schließung dieser Betriebe ab dem 18. März 2020. Die Verfügung ist mit der Bezirksregierung abgestimmt. Viele Nachbarkommunen haben diesen Schritt ebenfalls vollzogen, schreibt die Stadtverwaltung.

15.57, Gelsenkirchen | Positive Nachrichten aus der Corona-Krise

Soeben teilte die Stadt mit, dass die ersten Coronafälle wieder gesund sind.

In Gelsenkirchen konnten am heutigen Mittwoch die ersten am Corona-Virus erkrankten Personen die Quarantäne ohne Symptome gesund wieder verlassen. Es handelt sich um die ersten beiden Gelsenkirchener Corona-Fälle, die am 4. März festgestellt worden waren. Bei beiden nahm die Infektion einen nur sehr milden Verlauf und sie wiesen nur leichte Erkältungssymptome auf. Nach Ablauf einer 14-tägigen häuslichen Quarantänezeit und dem vollständigen Abklingen aller Symptome konnten sie die Quarantäne heute wieder verlassen. Mit den massiven Ausweitungen der Testungen durch die Stadt Gelsenkirchen durch die Einführung des mobilen Test-Services und der Corona-Hotline steigen die Fallzahlen insgesamt an. Bislang sind von der Stadt 313 Testungen durchgeführt worden. Dabei gab es bislang 35 bestätigte Corona-Fälle. Abzüglich der zwei wieder Genesenen gibt es also derzeit 33 aktuelle Corona-Erkrankte. (Stand 18.03., 15:30 Uhr) In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um leichte bis mittlere Krankheitsverläufe. In 393 Fällen wurde für Kontaktpersonen häusliche Quarantäne angeordnet

15.21 Uhr, Bottrop | Einsatzkräfte mit vorerst immer mit Virus-Schutzausrüstung unterwegs

15.05 Uhr, Bottrop | Weitere Anpassungen beim Entsorger BEST

Die BEST AöR informiert über die aktuelle Situation ab dem 19.03.2020 in dem Bereich Recyclinghöfe. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, so schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.

Recyclinghof Donnerberg

  • Ab einschließlich dem 21.03.2020 bleibt der Recyclinghof Donnerberg  immer samstags auf Grund der zu erwartenden hohen Besucherzahl geschlossen.
  • Die sonstigen Öffnungszeiten vom Montag bis Freitag bleiben unverändert bestehen.
  • Dringender erneuter Appell: Kommen Sie ausschließlich im Rahmen einer Notentsorgung und verzichten Sie auf Abfallanlieferungen im Rahmen eines „Frühjahrsputzes“!
  • Die Anlieferer haben einen Mindestabstand von 1 m zum Recyclinghofpersonal einzuhalten.

Recyclinghof Kirchhellen:

  • Ab einschließlich dem 21.03.2020 bleibt der Recyclinghof in Kirchhellen sowohl mittwochs als auch samstags geschlossen. 

14.36 Uhr, VIVAWEST | Schließungen der Standorte

14.01 Uhr, Gelsenkirchen | Stadt schließt alle Dienststellen

Kontakt nur noch telefonisch oder per E-Mail / Sonderregelungen in Einzelfällen

Ab sofort und bis auf weiteres bleiben alle Dienststellen der Stadtverwaltung Gelsenkirchen für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch bereits vereinbarte Termine entfallen. Betroffene werden möglichst informiert. Der Verwaltungsbetrieb wird aufrechterhalten und die Erreichbarkeit ist sichergestellt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verzögern, wird die Stadtverwaltung Gelsenkirchen ab heute (18. März 2020) geschlossen. In dringenden Fällen ist die Erreichbarkeit über die Telefonzentrale unter der Rufnummer 0209 169-0 gewährleistet. Diese Regelung gilt für alle Dienst- und Außenstellen der Stadt Gelsenkirchen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt bleiben weiter im Dienst und halten den internen Verwaltungsbetrieb aufrecht. Somit werden Dienstleistungen wie zum Beispiel das Auszahlen von Sozialleistungen wie im Regelbetrieb stattfinden.

Für die Abgabe von Unterlagen kann der Briefkasten genutzt werden, E-Mails können an das zentrale Mail-Postfach der Stadtverwaltung (stadt@gelsenkirchen.de) gesendet werden.

Für verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung Gelsenkirchen gibt es weitere Hinweise:

  • Die BÜRGERcenter sind ab sofort geschlossen. Die bisher gebuchten Termine verlieren ihre Gültigkeit und müssen leider ausnahmslos abgesagt werden.
  • Im absoluten Notfall steht das BÜRGERcenter für Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen sowie für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen, die aus beruflichen Gründen benötigt werden, zur Verfügung. In einem solchen Fall ist zunächst eine telefonische Kontaktaufnahme unter den Rufnummern 169-2620; -3183 oder -4010 notwendig. Hier werden Bürgerinnen und Bürger beraten, wie Ihnen geholfen werden kann.
  • In Gelsenkirchen werden im Moment keine Bußgelder erhoben, sofern bei Beantragung eines neuen Personalausweises der alte bereits abgelaufen ist. Auch werden keine Bußgelder erhoben, wenn im Falle eines Umzuges die Anmeldefrist von zwei Wochen überschritten worden ist.
  • Bereits beantragte und fertig gestellte Ausweisdokumente können abgeholt werden. Hierzu muss zunächst telefonisch Kontakt aufgenommen werden, damit mitgeteilt werden kann, wann und wo die Dokumente in Empfang genommen werden können.
  • Führungszeugnisse oder Meldebescheinigungen und Untersuchungsberechtigungsscheine können schriftlich beantragt werden. Dies ist auch elektronisch unter der Adresse buergercenter@gelsenkirchen.de möglich.
  • Auch ist die Beantragung eines Bewohnerparkausweises elektronisch möglich. Informieren dazu gibt es auf den städtischen Internetseiten.
  • Die Einbürgerungsbehörde wird ebenfalls geschlossen. Für dringende Nachfragen steht die Rufnummer 169-2420 zur Verfügung.
  • Die Verkehrszulassungsbehörde ist nur noch nach vorheriger online-Terminbuchung für Sie geöffnet. Tagestermine werden bis auf weiteres vor Ort nicht mehr vergeben. Darüber hinaus stehen Tagestermine nur noch begrenzt für besonders begründete Ausnahmefälle zur Verfügung.
  • Dies gilt auch für die Führerscheinbehörde. Für Nachfragen zu Zulassungen und Führerscheinangelegenheiten steht die Verwaltung unter den Telefonnummern 169-9557; -9566; -9509 und -9511 zur Verfügung - gerne auch elektronisch unter verkehrszulassungen@gelsenkirchen.de.
  • Das Standesamt ist – außer für Trauungen – bitte auch nur noch in dringenden Notfällen aufzusuchen. Bezüglich der Trauungen wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Personenzahl je Trauung auf max. 10 Personen begrenzt worden ist. Bitte achten Sie im eigenen Interesse und im Interesse der Gäste darauf, dass auch vor dem Schloss größere Menschenansammlungen (Gratulanten etc.) vermieden werden. Anfragen können gerne an standesamt@gelsenkirchen.de gerichtet werden.

Für das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung gelten die folgenden Regelungen

  • Die Abteilung 32/1 Lage und Strategie nimmt Beschwerden im Zusammenhang mit Thema öffentliche Sicherheit und Ordnung von 7 bis 18 Uhr nur noch per Telefon 0209 169-3000 oder per E-Mail an leitstelle-sicherheitundordnung@gelsenkirchen.de entgegen.
  • Die Abteilung 32/2 Ausländerangelegenheiten ist ausschließlich während der Servicezeiten per Telefon unter der Rufnummer 1692907 oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@gelsenkirchen.de zu erreichen. Bei humanitären Notlagen ist persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung möglich.
  • Die Abteilung 32/3 Allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung mit den Aufgaben der Gefahrenabwehr (Jagd und Fischereiangelegenheiten, Landeshundegesetz etc.) ist nur in dringend begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich erreichbar.
  • Die Abteilung 32/4 Verkehrsordnung mit den Aufgaben Entgegennahme von Beschwerden zur Verkehrsüberwachung, Anträge auf Sondernutzung, Ausnahmegenehmigungen, Parkausweise und -erleichterungen, sowie Großraum- und Schwertransporte ist zu den Servicezeiten nur telefonisch oder per Sammel-E-Mail (sondernutzung@gelsenkirchen.de oder schwertransporte@gelsenkirchen.de und verkehrsueberwachung@gelsenkirchen.de) erreichbar.
  • Die Abteilung 32/5 Gewerbe mit den Aufgaben Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen; Gaststättenerlaubnisse; Außendienstkontrollen (Überwachung) ist zur persönlichen Vorsprachen nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung zu erreichen. Die Telefone sind von 8:30 bis 12:30 Uhr besetzt. E-Mail: gewerbe@gelsenkirchen.de.
  • Die Katasterauskunft im Rathaus Buer (Referat 62) ist in dringenden Fällen können telefonisch unter 169-4319 oder per E-Mail an katasterauskunft@gelsenkirchen.de zu erreichen.

Referat Soziales

  • Die Abteilung 50/6 Bearbeitung von Schwerbehindertenangelegenheiten weitet das Servicetelefon aus und ist ausschließlich per Post, Fax oder Mail an schwerbehindertenangelegenheiten@gelsenkirchen.de erreichbar. Ausschließlich in Notfällen ist eine Bearbeitung im Einzelfall im Eingangsbereich möglich.
  • Die Abteilung 50/3 Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ist ausschließlich per Telefon (0209 169-25 73), Post oder per E-Mail erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
  • Die Abteilung 50/3 Beratungsstelle PFAD Pflege, Alter, Demenz ist ausschließlich per Telefon, Fax, Post oder E-Mail erreichbar.
  • Die Abteilung 50/2 Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter ist nur per Telefon, Mail, Fax oder Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
  • Die Abteilung 50/2 Wohngeld ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
  • Die Abteilung 50/2 BaFög ist ausschließlich per Telefon, Mail, Fax, Post zu erreichen. Bei humanitärer Notlage ist eine persönliche Vorsprache im Eingangsbereich möglich.
  • Die Abteilungen 50/2 Versicherungsamt, Bestattungskosten und 50/5 MPL Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbringung von Flüchtlingen und Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle sind ebenfalls ausschließlich per Telefon, Mail, Fax und Post erreichbar. Bei humanitärer Notlage ist auch hier eine persönliche Vorsprache möglich.
  • Auch das Jobcenter Gelsenkirchen ist ab sofort für den persönlichen Publikumsverkehr geschlossen. Bei Fragen ist das Jobcenter Gelsenkirchen ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0209 / 60509 –0 oder per E-Mail an jobcenter-gelsenkirchen@jobcenter-ge.de erreichbar. Internet: www.iag-gelsenkirchen.de.

13.30 Uhr, Gelsenkirchen | Weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben

Um die rasante Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland zu verhindern, hat die Bundesregierung zu Wochenbeginn mit den Ministerpräsidenten vereinbart, dass bundesweit zahlreiche Geschäfte und öffentliche Einrichtungen geschlossen werden sollen. Ein entsprechender Erlass der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag ergangen. Die Stadt Gelsenkirchen wird auch die neuerlich erforderlichen Maßnahmen ab sofort konsequent um- und durchsetzen.

Weitere Einschränkungen

Neben den bereits erfolgten Einschränkungen und Schließungen gibt es nun noch weitergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Danach sollen künftig nur noch Anlaufstellen geöffnet sein, die für die Versorgung mit Lebensmitteln oder wichtigen Dienstleistungen notwendig sind. Dazu zählen etwa:

  • Lebensmittelgeschäfte,
  • Wochenmärkte,
  • Lieferdienste,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Friseursalons,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf
  • Großhandel

Auch eine Reihe anderer Geschäfte wie zum Beispiel Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte darf unter Auflagen geöffnet bleiben, hier muss jedoch – wie in allen anderen Geschäften – dafür gesorgt sein, dass sich möglichst keine Warteschlangen oder Menschentrauben auf engem Raum bilden können.

Gelockerte Öffnungszeiten für Versorgungsstellen

Für Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken sowie den Großhandel werden die Ladenöffnungszeiten gelockert: Ab sofort ist eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 18 Uhr erlaubt, wie dies genutzt wird, entscheiden allerdings die Händler. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ist jedoch weiterhin ein Verkauf untersagt. Dienstleister und das Handwerk können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Die Hygieneempfehlungen sind dabei dringend zu beachten und anzuwenden.

Auch Spiel- und Bolzplätze geschlossen 

Alle Spiel- und Bolzplätze sind ebenso geschlossen. Alle Bars, Kneipen, Clubs und Diskotheken waren bereits zuvor geschlossen worden. Restaurants können bis 15 Uhr geöffnet bleiben.

Für Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten ab sofort strengere Hygieneregeln und Auflagen, doch auch sie dürfen in den meisten Fällen weiterhin ihre Dienste anbieten.

Besuchsverbot in Krankenhäusern

Für die Gelsenkirchener Krankenhäuser Marienhospital Gelsenkirchen in Ückendorf, das Sankt Marien-Hospital Buer, das Elisabeth-Krankenhaus in Erle, das St. Josef-Hospital in Horst, das St. Barbara-Hospital in Gladbeck und das St. Antonius-Krankenhaus in Bottrop-Kirchhellen hatte die Geschäftsführung der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH, die diese Krankenhäuser betreibt, bereits im Vorfeld ein absolutes Betretungsverbot für Besuchende ausgesprochen, damit alle stationär behandelten Erkrankten vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden. Dieses generelle Besuchsverbot gilt auch für die Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen. Das Bergmannsheil Buer sowie die Kinderklinik haben die Besuchszeiten stark begrenzt, für Kinderstationen und Palliativpatienten sieht der Erlass des Landes NRW Sonderregelungen vor. Viele Senioren- und Betreuungsheime wenden eine ähnliche Regelung bereits an. Zusätzlich müssen nun auch die Kantinen und Cafeterien dieser Einrichtungen geschlossen bleiben.

Reiseverbote und Rückkehr

Reisebusreisen sind ebenso untersagt wie Übernachtungen in Hotels zu touristischen Zwecken.

Reiserückkehrende aus Risikogebieten nach der Klassifizierung des Robert Koch Institutes RKI dürfen laut dem Erlass der Landesregierung NRW 14 Tage lang keine Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen, Hochschulen, Berufsschulen und Heime (in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden) sowie keine Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe mehr betreten. Dieses Verbot gilt auch für das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie Pflegeeinrichtungen.

Appell von Oberbürgermeister Frank Baranowski

„Noch einmal der dringende Appell: Bitte halten Sie sich an diese Regelungen! Vermeiden Sie alle unnötigen engen sozialen Kontakte, auch wenn es schwer fällt. Aber für bestimmte Risikogruppen ist das eine wirklich existenzielle Frage. Denken Sie an ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, denken Sie an die kranken Mitmenschen. Es entscheidet sich in den kommenden Tagen, wie stark das Risiko und die Bedrohung für diese sein wird. Und das hängt von unser aller Verhalten ab. Von jedem einzelnen - von Ihnen und von uns.“

12.59 Uhr, Gelsenkirchen | Neue, lokale Rufnummer der Agentur für Arbeit

Die Arbeitsagentur Gelsenkirchen hat zusätzlich zu den Service-Nummern eine neue lokale Rufnummer eingerichtet. Diese lautet: 0209 164 222.

„Die Anliegen der Kundinnen und Kunden sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben für uns höchste Priorität, um eine schnelle und unbürokratische Erreichbarkeit sicherzustellen.“, so Edith Holl, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen. Für Notfälle ist vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen worden.

12.58 Uhr, Gelsenkirchen | Besuchsverbote in Kliniken

In den Kliniken der Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH gilt ab sofort ein Besuchsverbot.

  • Ausnahmen sind nur nach Abstimmung mit dem behandelnden Arzt möglich. „Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, denn wir wissen um die Sorge der Angehörigen. Aber wir müssen unsere Patienten und unsere Mitarbeiter vor einer Infektion von außen schützen. Eine Vielzahl unserer Patienten ist älter und gehört somit zu einer Risikogruppe. Durch eine Operation oder Therapie sind sie zusätzlich geschwächt. Eine Virusinfektion würde ihre Situation dramatisch verschlechtern“, erklärt Klinikgeschäftsführer Werner Neugebauer und rät: „Aktuell ist ein Telefonat die beste Alternative, um in Kontakt zu bleiben.“
  • Ambulanztermine und Operationen: „Die Notfallversorgung ist nach wie vor gesichert“, betont Neugebauer. „Auch für unverzichtbare Behandlungen in den Ambulanzen kommen Patienten weiterhin in die Klinik. Dies gilt vor allem für Therapien bei schweren und akuten Erkrankungen.“ Die Kliniken setzen sich aktuell mit ihren ambulanten Patienten in Verbindung, um zu klären, welche Termine verschoben werden können. Dies gelte auch für planbare medizinische Leistungen wie eine Operation – „das alles sind Einzelfallentscheidungen, die wir mit Augenmaß treffen.“
  • Einschnitte zum Schutz sensibler Schutzräume: „Das gesellschaftliche Bewusstsein für die Aggressivität des Virus wächst, auch durch die massiven Einschnitte im öffentlichen Leben. Die Prävention besteht darin, soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, sagt Werner Neugebauer. „Ein Krankenhaus ist aktuell ein sensibler Schutzraum für Patienten, aber auch für die Klinikmitarbeiter.

12.05, Gelsenkirchen | Dringender Appell an die Bevölkerung

Nach den Beobachtungen des gestrigen Tages richtet sich der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski mit dringenden Appell an alle. 

Schraubt Eure Sozialkontakte runter, haltet Abstand – sonst droht die Ausgangssperre. Ich kann ja verstehen, dass das schöne Wetter zum Eis essen und Kaffeetrinken einlädt, aber was ich gesehen habe, geht gar nicht. Gruppen stehen und sitzen eng beieinander, kein Abstand, Pläuschchen hier und da – das Gegenteil von dem, was Experten in der jetzigen Zeit fordern. Hier gilt der alte Spruch: wer nicht hören will, muss fühlen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir alle haben es in der Hand, welche Freiheiten uns erhalten bleiben!"

10.09 Uhr, LWL | Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Werkstätten

Das NRW-Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat am Dienstag (17.3.) eine "Weisung zum Betretungsverbot von Werkstätten" für Menschen mit Behinderungen erlassen.

  • Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe bittet alle Beteiligten, die Weisungen der Gesundheitsbehörden angesichts der Corona-Pandemie unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen.
  • Der Erlass des Ministeriums weist nach Angaben des LWL darauf hin, dass die Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten ein Anspruch auf Leistungen ("Leistungen zur Teilhabe") haben. Diesen Anspruch müssen die Werkstätten nach Bedarf der Menschen weiter gewährleisten.
  • Das Ministerium erwarte, dass die Werkstätten in Kooperation auch mit anderen Trägern wie Wohnheimen für die weitere Betreuung der Menschen sorgen. LWL-Sozialdezernent Matthias Münning: "Der LWL sichert zu, dass wir im Rahmen unserer Leistungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe derartige Konzepte unterstützen. Wir werden die Vergütung nicht kürzen, wenn die Betreuung dieser Menschen in einer anderen Form - auch trägerübergreifend - fortgesetzt wird."
  • Link zum Erlass des Ministeriums

9.15 Uhr, Gelsenkirchen | Caritas: Anpassung Beratungsangebote des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie

Die Caritas informiert in einer aktuellen Mitteilung:

  • Der Corona-Virus hat in den letzten Tagen zu erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Leben geführt. Die Maßnahmen erfordern, soziale Kontakte drastisch zu reduzieren. Aus diesem Grund mussten auch die Beratungsdienste des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen ihre Tätigkeiten anpassen. Um den Familien in Gelsenkirchen in dieser schwierigen Situation weiterhin zur Seite stehen zu können, haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratungsalternativen überlegt.
  • Zum einen wird eine telefonische Sprechstunde eingerichtet. Unter 0209/1580610 können Familien die Berater*innen montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr erreichen.
  • Bei schulischen Fragen steht Ihnen der Sozialdienst Schule zur Verfügung. Bei Beziehungsproblemen und Lebensfragen können Sie mit Berater*innen aus der Ehe-, Familien- und Lebensberatung sprechen. Bei Erziehungsfragen stehen Ihnen die Kolleginnen aus der Erziehungsberatungsstelle zur Seite. Scheuen Sie sich nicht uns auch bei kleineren Fragen zu kontaktieren.
  • Außerdem gibt es einen Instagram-Account auf dem Sie täglich Tipps aus den verschiedenen Arbeitsbereichen finden können. Auf Instagram finden Sie uns unter cvge_kjf.

9.04 Uhr, Gelsenkirchen | Schuleingangsuntersuchungen fallen aus

Eltern und Kinder sollen zu Hause bleiben, so schreibt es die Stadt Gelsenkirchen.

  • Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen setzt ab sofort alle Schuleingangsuntersuchungen aus. Alle Eltern werden gebeten, auch wenn sie eine Einladung zum Termin haben, diesen jetzt nicht wahrzunehmen. Sobald die Lage es wieder zulässt, werden erneute Einladungen verschickt.
Der Titel des Dokuments
Die Ereignisse am Dienstag

18.51 Uhr, Gladbeck | Informationen zu Maßnahmen im Kreis Recklinghausen

Verwaltung setzt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um

  •  Nicht nur im Straßenverkehrsamt und den Nebenstellen, auch im Kreishaus setzt die Verwaltung auf weniger direkten Kontakt. Wie der Landrat und die Bürgermeister aller zehn kreisangehörigen Städte bereits vor einer Woche beschlossen hatten, werden Bürger nur noch mit Termin in die Verwaltungsgebäude eingelassen. Damit soll die Ausbreitung des Corona-Virus im Kreis Recklinghausen weiter verlangsamt werden.
  •  "Wir werden natürlich im Kreishaus und auch in den städtischen Rathäusern weiterhin unserer Pflicht nachkommen und die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger bearbeiten. Wir ändern lediglich die Abläufe", erklärt Landrat Cay Süberkrüb. "Da im persönlichen Kontakt die größte Gefahr der Verbreitung des Virus liegt, reduzieren wir diesen auf das Nötigste. In der Konsequenz bedeutet das auch, dass wir den Besuch des Kreishauses auf diejenigen beschränken, die einen Termin vereinbart haben." Termine würden dann ausgemacht, wenn das Anliegen nicht auf anderem Wege, zum Beispiel telefonisch oder online, abgewickelt werden könne.
  •  Kreishaus: Wer einen Termin im Kreishaus hat, kann ab sofort nur noch den seitlichen Eingang vom großen Parkplatz kommend nutzen. Der Eingang über die Fußgängerbrücke ist nicht mehr geöffnet, Schilder weisen auf den alternativen Einlass hin. Im Eingangsbereich werden Besucher mit Termin in Empfang genommen und tragen sich eine Liste ein. Der entsprechenden Mitarbeiter, mit dem der Termin vereinbart wurde, wird sofort informiert. Die Kantine und die Cafeteria im Kreishaus stehen ab sofort nur noch den Mitarbeitern der Kreisverwaltung zur Verfügung. Der Kantinenbetreiber hat außerdem bereits Auflagen des Gesundheitsamtes erhalten und umgesetzt.
  • Straßenverkehrsamt: Telefonisch können Bürger in der Führerscheinstelle Termine unter 02361/53-7014 vereinbaren. Die Zulassungsstelle ist wegen eines hohen Krankheitsstandes zurzeit für Bürger geschlossen. Eine Alternative kann ein Zulassungsdienst sein, der sich um die Zulassung von Fahrzeugen kümmert.
  • Jobcenter: Die Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Recklinghausen sind in den Bezirksstellen in allen kreisangehörigen Städten und in allen anderen Dienststellen weiterhin für alle Anliegen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende für die Bürgerinnen und Bürger da. Die Bewilligung und Auszahlung von Geldleistungen hat derzeit Vorrang und ist sichergestellt.
  • Bis auf Weiteres ist das Jobcenter für alle Angelegenheiten aber nur telefonisch erreichbar, um alle persönlichen Kontakte weitestgehend zu minimieren. Auch Erst- und Folgeanträge können ohne persönliches Erscheinen gestellt werden. Vorsprachen werden nur in begründeten, dringenden Einzelfällen ermöglicht. Auch die für die nächsten Tage und Wochen bereits vereinbarten Gesprächstermine entfallen. Den Bürgern entstehen dadurch keine Nachteile oder Rechtsfolgen.
  • Die Kontaktdaten der Jobcenter-Bezirksstellen (Telefon, Fax und E-Mail) sowie weitere Informationen – auch in den Sprachen Türkisch, Arabisch und Englisch – gibt es unter www.jobcenter-kreis-recklinghausen.de/aktuelles.
  • Um allen Besuchern und ihren Anliegen gerecht zu werden, haben die Jobcenter-Bezirksstellen in allen zehn kreisangehörigen Städten unter den jeweiligen zentralen Rufnummern zusätzliche, feste Telefonsprechzeiten eingerichtet: Montag bis Freitag, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
  • Für Antragsunterlagen oder andere Dokumente, die Bürger beim Jobcenter einreichen möchten, können wie bisher auch die Hausbriefkästen an den Jobcenter-Bezirksstellen genutzt werden. Ebenfalls können dem Jobcenter Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zugesandt werden.

18.47 Uhr, Bottrop | Update: Bottroper Einzelhandel morgen doch noch geöffnet

Ein Sprecher der Stadtverwaltung teilte uns mit:

Der neue Erlass des Landes, der gerade übermittelt worden ist, verfügt - anders als der Vorschlag der Bundesregierung - keine Schließungen im Einzelhandel! Wir müssen deshalb hier in Bottrop unsere Verfügung überprüfen und eventuell im Krisenstab noch einmal neu entscheiden. Damit wird die Schließung für morgen (18.03.) aber noch nicht wirksam. Die Geschäfte können also morgen in Bottrop noch geöffnet bleiben!

17.15 Uhr, Bottrop | Weitere Einschränkungen im Gesundheitswesen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen weitere Vorgaben erfüllen.

Mit der Erweiterung der Allgemeinverfügung gelten für die eben genannten Einrichtungen im Gesundheitswesen ab heute (17.03.) zusätzliche Vorgaben. Dies hat die Stadt Bottrop im heute tagenden Krisenstab beschlossen.

  • Besucherregelungen: Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wird der Besuch beschränkt. Es darf maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient pro Tag mit Schutzmaßnahmen und entsprechender Hygieneunterweisung zugelassen werden. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche auf Kinderstationen und für Palliativpatienten. Ein striktes Besuchsverbot gilt für Kinder unter 16 Jahren und bei Besuchern mit Atemwegsinfektionen.
  • Öffentlich zugängliche Einrichtungen für Patienten und Besucher: Einrichtungen wie Kantinen, Cafeterien oder weitere Einrichtungen, die für Besucher und Patienten öffentlich zugänglich sind, müssen geschlossen werden.
  • Zusätzliche Regelungen: Jede der genannten Einrichtungen kann über diese Vorgaben hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um der Verbreitung von Coronaviren entgegenzuwirken, damit die Bewohner/Patienten und das Personal geschützt werden. Die Stadtverwaltung bittet die individuellen Hinweise der Einrichtungen zu beachten.

17.05 Uhr, Bottrop | Update Entsorger BEST

  • Die Müllabfuhr bleibt bestehen
  • Mülltonnen müssen vor 6 Uhr bereitgestellt werden, da die BEST ab morgen (Mittwoch, 18.03.) in verschiedenen Schichten arbeitet, um die Mitarbeiterschaft zu entzerren, zum Beispiel in den Umkleiden zu Stoßzeiten

Auf den Recyclinghöfen Donnerberg und Kirchhellen sollen nur absolut nötige Entsorgungen durchgeführt werden. Es gelten folgende Regeln:

  • Es dürfen maximal zwei Erwachsene aus dem Fahrzeug austeigen und entladen
  • Kinder dürfen das Fahrzeug nicht verlassen
  • Derzeit gibt es keine Entladehilfe durch das Personal
  • Die Öffnungszeiten bleiben wie gewohnt
  • Mindestabstand von Besucher und Personal beträgt 1m

16.46 Uhr, Bottrop | Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Der Krisenstab der Stadt Bottrop erlässt per Allgemeinverfügung, dass für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (siehe Robert Koch-Institut) nach der Rückkehr in das Stadtgebiet für einen Zeitraum von 14 Tagen Betretungsverbote in zahlreichen Einrichtungen gelten. Die Regelungen sind bis zum 19. April 2020 gültig.

 Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ist es verboten, folgende Einrichtungen zu betreten:

  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen, „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“, Schulen und Heime, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden sowie stationäre Erziehungshilfen.
  • Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken.
  • Stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe
  • Berufsschulen
  • Hochschulen

 Die Regelungen sollen durch kontaktreduzierende Maßnahmen die Verbreitung des Coronavirus in der Stadt Bottrop verzögern.

16.16 Uhr, Gladbeck | Jugendliche helfen bei Einkäufen und anderen Besorgungen

In Gladbeck gibt jetzt eine Anlaufstelle für Senioren, die Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen brauchen, schreibt der Seniorenbeirat in einer Mitteilung:

Im Rahmen der Taschengeldbörse des Seniorenbeirates und des Jugendrates sind Jugendliche bereit, für ältere Mitbürger Besorgungen und Einkäufe zu erledigen. Der Seniorenbeirat empfiehlt, das Angebot zu nutzen, da dieser Personenkreis besonders durch den Corona-Virus gefährdet ist. Die Jugendlichen sind über die Vorgehensweise informiert. Die Wohnungen werden nicht betreten. Bei Bedarf können Interessierte sich bei Friedhelm Horbach, Tel.: 02043/51973 melden.

15.10 Uhr | Bezirksregierung Münster ermahnt alle Menschen sich an die Maßnahmen zu halten

Die Sozialkontakte sollen so weit es geht eingeschränkt werden. Private Kindergruppen, die teilweise gebildet werden um den Verlust der Betreuung aufzufangen, sollen unterlassen werden. Sollten die Maßnahmen nicht beachtet werden könnte es sein, dass sie noch verstärkt werden müssen oder bis über die Osterferien hinaus erweitert werden müssen. Ziel sei es die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Tritt das nicht wie erhofft ein, weil sich so viele nicht an die Maßnahmen halten, dann drohe auch eine Ausgangssperre. NRW und der Regierungsbezirk Münster sei - wenn alle sich an die Vorgaben halten - auch medizinisch gut aufgestellt.

13.50 Uhr, Gelsenkirchen | Bundesagentur für Arbeit: Termine müssen NICHT abgesagt werden

Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Termine nicht abgesagt werden müssen. Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz des Providers überlastet. Deshalb wurde für die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen zusätzlich die lokale Nummer 0209 164 222 eingerichtet. In der Meldung heißt es:

Corona-Virus: Termine müssen NICHT abgesagt werden

Zusätzliche lokale, Rufnummer eingerichtet – Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken

Die Kunden können weiterhin über die Hotline kostenlos 0800 4 5555 00 von 08.00 bis 18.00 Uhr die Service-Hotline erreichen.

  • Zusätzlich wurde die lokale Rufnummer 0209 164 222 eingerichtet, worüber die Kunden die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen erreichen. 

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kann es derzeit zu Einschränkungen der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen.

  • Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
  • Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
  • Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern. Diese werden örtlich bekannt gemacht.

Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz unseres Providers überlastet.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter.

13.39 Uhr, Bottrop | Stadtverwaltung schließt ab morgen alle Dienststellen

Die Stadtverwaltung Bottrop schließt bis auf weiteres ab dem 18. März alle Dienststellen. Für Notfälle wird eine Erreichbarkeit sichergestellt. Der Verwaltungsbetrieb wird aufrechterhalten. Alle Durchwahlen findet ihr in der Mitteilung der Stadt:

13.13 Uhr, Bottrop | Update durch die Stadtverwaltung

Die veröffentlichte Allgemeinverfügung der Stadt Bottrop wurde heute (17.03.) durch den Krisenstab entsprechend der Vorgaben der Bundesregierung erweitert.

  • Zum Einzelhandel und Lebensmittelbereich: Alle Einzelhandelsbetriebe, die nicht zu der Sparte Lebens- und Futtermittel zählen, sollen umgehend geschlossen werden. Alle Betriebe, die nicht von der Schließung betroffen sind, müssen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen. Der Wochenmarkt wird weiterhin zur Gewährleistung der Grundversorgung stattfinden. Ausgenommen davon sind alle Stände, die keine Lebensmittel anbieten. Andere Stände, die beispielsweise Kleidungen anbieten, werden nicht mehr zugelassen.
  • Zu Sport- und Freizeitbereichen im offenen und geschlossenen Raum: Um die Verbreitung im Freizeitbereich weiter einzudämmen, werden alle Spielplätze und Schulhöfe in der Stadt geschlossen. Es gilt ein allgemeines Betretungsverbot. Kinder und Jugendliche, die das Betreuungsangebot der Schulen nutzen, können während der Betreuungszeiten den Schulhof betreten.
  • Neben Fitness-Studios, Saunen und Bäderbetrieben, müssen alle Solarien geschlossen werden.
  • Zu gastronomischen Betrieben: Demnach dürfen Restaurants, Speisegaststätten, Imbissbetriebe und alle weiteren Betriebe, die Speisen anbieten und die Nahversorgung der Bevölkerung sicherstellen, nur noch bis 18.00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Trinkhallen im Stadtgebiet werden weiterhin geöffnet sein, um die Grundversorgung von Getränken und Speisen zu gewährleisten und der Informationsbedarf über den Verkauf von Zeitschriften abgedeckt wird.
  • Zu Glaubensgemeinschaften: Alle Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und weiterer Glaubensgemeinschaften sind bis auf weiteres untersagt.
  • Zu öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen: Auch der Fahrschulunterricht fällt nach Aussagen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter den Bereich „öffentliche und private Bildungseinrichtungen“. Dementsprechend wird der Unterricht aller Art (Theorie, Praxis, Weiterbildungen etc.) einschließlich Aufbauseminaren ab sofort verboten.
  • Zu Übernachtungsangeboten: Alle Übernachtungen im Inland in Hotelbetrieben, Pension und anderen Unterkünften sind für touristische Zwecke verboten. Nur unbedingt notwendige Übernachtungen dürfen stattfinden.
  • Weiterhin geöffnete Betriebe und Einrichtungen Folgende Betriebe bleiben weiterhin für die Bevölkerung geöffnet: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

10.30 Uhr, Bogestra | Keine Einschränkungen in den Morgenstunden

9.51 Uhr, Bottrop | Auch Trauerfeiern und Friedhöfe von Maßnahmen betroffen

Die Stadt Bottrop hat die Trauerhallen und Kapellen an Friedhöfen geschlossen. Trauerfeiern sollten - wenn möglich - nur noch engen Kreis stattfinden, schreibt die Verwaltung in ihrer Mitteilung:

Auch Bestattungstermine, die bereits gemeldet sind, sind davon betroffen und es können keine Ausnahmen gemacht werden. Die Maßnahme ist Teil der Prävention zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. In den Verabschiedungsräumen sind Trauerfeiern ebenfalls nicht zulässig. Eine Verabschiedung von dem Verstorbenen ist jedoch möglich, allerdings können nur jeweils 2 bis 3 Personen den Raum betreten, wenn bei ihnen keine Virusinfektion vorliegt. Die Aufbahrungsräume stehen weiterhin für die Aufnahme von Verstorbenen zur Verfügung. Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass zur Bestattung nur den engsten Familienkreis eingeladen werden soll. Im Zuge der Vorsorge wurden auch die Friedhofsverwaltung an der Brakerstraße für den Publikumsverkehr geschlossen. In äußerst dringlichen Fällen kann eine Terminabsprache telefonisch erfolgen.

8.00 Uhr, Gelsenkirchen | Abstand und Appelle auf den Wochenmärkten

Der Titel des Dokuments
Die Ereignisse am Montag

18.47 Uhr, Gladbeck | Verschiedene Mitteilungen der Stadtverwaltung

Die Stadt Gladbeck hat darauf hingewiesen, dass unter anderem Termine im Rathaus nur noch im äußersten Notfall wahrgenommen werden sollen und es wird geprüft, ob Kita-Gebühren erstattet werden:

Der Krisenstab im Gladbecker Rathaus unter Vorsitz von Bürgermeister Ulrich Roland hat in seiner täglichen Sitzung das weitere Vorgehen in der Coronavirus-Situation beraten. Die Runde, zu der neben dem Verwaltungsvorstand auch Kolleginnen und Kollegen des Bürgermeisterbüros, der Personal- und Organisationsabteilung, von Feuerwehr und Ordnungsamt, Vertreter der Immobilienwirtschaft und der Sicherheitsingenieur gehören, hat sich auf Folgendes verständigt: 

  • Für das Alte und Neue Rathaus gelten ab sofort neue Öffnungszeiten von 8.30 bis 15.30 Uhr. Termine sind weiterhin nur nach telefonischer Absprache möglich. 
  • Die Stadtverwaltung bittet außerdem, nur wirklich absolut dringliche Termine wahrzunehmen. Meldebescheinigungen etc. können auch rückwirkend beantragt werden. Personalausweise und Reisepässe sollen nur abgeholt werden, wenn sie dringend benötig werden. 
  • Die Beiträge für Kita und OGS sind für den Monat März bereits abgebucht worden, die Buchung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es wird selbstverständlich angestrebt, die zu viel gezahlten Gebühren zurück zu zahlen. Dazu muss noch eine Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgen. 
  • Die politischen Fachausschüsse sollen nach Möglichkeit ausfallen. Entscheidungen, die nötig sind wie u.a. Zuschuss- und Terminangelegenheiten, sollen per Dringlichkeit von Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden entschieden werden. Ein weiterer Vorschlag der Verwaltung: Der Haupt- und Finanzausschuss übernimmt die Aufgaben des Rates. Darüber wird der Ältestenrat am Mittwoch beraten.
  • Die Arbeit auf den Baustellen im Stadtgebiet läuft weiter. Einzige Ausnahme: Auf der Baustelle Brücke Beethovenstraße ruhen derzeit wegen eines Corona-Verdachts die Arbeiten, dies hat das Unternehmen der Stadt mitgeteilt.
  • Alle Sportplätze sind bekanntlich gesperrt. Ab sofort sperrt die Stadtverwaltung auf Empfehlung der Bundesregierung auch alle Spielplätze. Jetzt wird beobachtet, dass sich Menschen nicht an das Verbot halten und sogar die Zäune überklettern. Die Stadt appelliert dringend, Sport- und Spielplätze zu meiden und das Ansteckungsrisiko zu minimieren!
  • Alle Informationen bündelt die Stadtverwaltung auf der Seite www.gladbeck.de/corona

17.52 Uhr, Bottrop | BEST: Recyclinghöfe bleiben vorerst geöffnet

Die Best Bottrop lässt die Recyclinghöfe vorerst geöffnet. Auch Sperrmüllabholungen erfolgen weiterhin. Es muss allerdings ein Mindestabstand von 1 Meter zum Personal eingehalten werden. Die komplette Mitteilung der BEST findet ihr hier:

17.52 Uhr, Bottrop| Movie Park Germany: Saisoneröffnung verschiebt sich

Der Movie Park Germany verschiebt den Start in die Saison 2020, schreibt das Unternehmen in einer Mittelung:

Aufgrund der aktuellen Lage haben die lokalen Behörden nun entschieden, dass der Park seine Saisoneröffnung bis mindestens zum 19. April verschieben muss. Aus organisatorischen Gründen plant Movie Park Germany daher aktuell mit einer Eröffnung am 24. April.Auch im Hinblick auf die weitere Entwicklung der dynamischen Situation behält Movie Park Germany sich vor, nach einer möglichen Parköffnung den bisher veröffentlichten Öffnungszeitenkalender für die Saison 2020 anzupassen und entsprechend der Nachfrage zu optimieren.Wir können diese Entscheidung sehr gut nachvollziehen. Es ist wichtig, dass auch wir als einer der größten Freizeitparks in Deutschland diesen Entschluss vollumfänglich unterstützen. Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Besucher und Mitarbeiter ist unsere höchste Priorität. Movie Park Germany befindet sich weiterhin in engem Austausch mit den lokalen Behörden, welche in direktem Kontakt zum Land NRW stehen.Derzeit erarbeiten wir einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, um bei möglicher Parköffnung bestmöglich vorbereitet zu sein und unseren Gästen auch in Zukunft einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen. Allgemein orientiert sich der Park hierbei auch an den Hygieneleitlinien der WHO und des Robert-Koch-Instituts. Um sich der aktuellen Situation auch bei zukünftiger Parköffnung anzunehmen und so viel Sicherheit wie möglich zu bieten, wird Movie Park Germany seine Hygienemaßnahmen gezielt verstärken. Alle Mitarbeiter sind zu COVID-19 sensibilisiert worden und werden weiterhin in ihren Fachbereichen und im Umgang mit Besuchern gezielt geschult. Dies gilt sowohl für den Gastronomiebereich als auch für alle operativen Tätigkeiten.Auch mit den Veranstaltern einzelner Events, die in nächster Zeit im Movie Park Germany geplant waren, steht der Park in direktem und engem Austausch, um möglichst bald nach einem Ersatztermin Ausschau zu halten. Um unseren Besuchern und Ihnen größtmögliche Flexibilität und Planungssicherheit bei ihrer Reise zu bieten, hat sich Movie Park Germany in Anbetracht der aktuellen Lage dazu entschlossen, die bisherigen Stornobedingungen und Umbuchungsfristen bei seinen Partnerhotels zu erweitern. Gäste können ihren Aufenthalt bis zu drei Tage vor Anreise in unseren Partnerhotels kostenlos umbuchen.Sämtliche Tickets für einen Besuch im Movie Park Germanybehalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sollte das Besuchsdatum in den Schließungszeitraum (vor dem 24.04.2020) fallen, besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Umbuchung.Weitere Informationen finden Sie unter www.moviepark.de.

17.43 Uhr, GLA BOT GE | Spielplätze werden geschlossen

Bundesregierung und Länder haben sich darauf geeinigt, jetzt doch alle öffentlichen Spielplätze zu sperren. Dies müssen die Städte im einzelnen aber noch abstimmen. Für Gladbeck gilt das Verbot jetzt schon. Außerdem sollen Restaurants nur noch von 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet sein.

17.18 Uhr, Vestische und Bogestra | Weniger Busse und Bahnen

Ab Mittwoch sind wegen der Corona-Krise in unseren drei Städten weniger Busse und Bahnen unterwegs. Die Vestische fährt dann montags bis freitags nach dem Samstagsfahrplan. Bei der Bogestra gilt der Samstagsfahrplan erst nach 8.00 Uhr morgens. Die Nachtexpresse fahren grundsätzlich nicht mehr. Die Unternehmen reagieren damit auf weniger Fahrgäste, weil keine Schule stattfindet. Außerdem rechnen Bogestra und Vestische damit, dass kranke Fahrer ausfallen werden.

Mitteilung der Vestischen:

Die Vestische reagiert auf die aktuelle Lage sowie die politischen Maßnahmen gegen das Coronavirus und passt ihr Angebot an. Ab Betriebsbeginn am Mittwoch, 18. März 2020, fahren die Busse des Nahverkehrsunternehmens bis auf Weiteres nach dem Samstagsfahrplan.Darüber hinaus verkehren keine NachtExpress-Linien, außerdem stellt der Bürgerbus Haltern seinen Betrieb vorerst ein.Taxibusse sind nur noch insoweit buchbar, als dass der Platz vorne neben dem Fahrpersonal unbesetzt bleibt. Das entspricht den Vorkehrungen, die die Vestische bereits am vergangenen Wochenende für ihre Busse getroffen hat, als sie den Einstieg durch die Vordertür sowie den Ticketverkauf beim Fahrpersonal ausgesetzt hat. So soll die Wahrscheinlichkeit der Übertragung des Coronavirus minimiert werden.Aufgrund der Maßnahmen gegen das Coronavirus wie zum Beispiel die Schließung von Schulen und Kindergärten ist die Nachfrage nach Beförderung im ÖPNV deutlich gesunken. Dieser geringeren Nachfrage passt die Vestische ihr Angebot an. Darüber hinaus muss der Verkehrsbetrieb mit verstärkten Personalausfällen rechnen. Ziel ist es, den Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, ein stabiles verlässliches Angebot bereitzustellen. Mit der Reduzierung der Fahrten kann das Unternehmen dies weitestgehend gewährleisten.Die KundenCenter der Vestischen bleiben weiterhin geöffnet. Das Unternehmen hat bereits am vorigen Wochenende vorgesorgt und zum Schutz von Kunden*innen sowie Personal Plexiglasscheiben an den Schaltern aufbauen lassen.Über weitere Entwicklungen hält die Vestische ihre Fahrgäste auf dem Laufenden.

17.02 Uhr, IHK | Hotline und Beratung für Betriebe

Die IHK will Unternehmen helfen, die möglichen Folgen der Corona-Krise besser abfedern zu können. Hier die komplette Mitteilung:

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen weitet ihr Beratungsangebot zu öffentlichen Finanzierungsprodukten stark aus. Hintergrund sind die angekündigten Hilfsprogramme der Bundesregierung für Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen sind. „Wir wollen die Betriebe, so gut es zum jetzigen Zeitpunkt geht, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. Viele Unternehmen hätten keine Erfahrung mit öffentlichen Finanzierungshilfen. Die IHK hat deshalb eine Hotline mit der Rufnummer 0251-707 111 eingerichtet. Hier informieren die Finanzierungsexperten der IHK über öffentliche Förderprogramme und geben Tipps für das weitere Vorgehen. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15.30 Uhr erreichbar, das Angebot richtet sich an alle Mitgliedsbetriebe der IHK. Zusätzlich beschleunigt die IHK den Prozess der gutachterlichen Stellungnahmen, die bei einigen Förderprogrammen vorgesehen sind. „Die Finanzierungsexperten der IHK stehen unseren Betrieben und den öffentlichen Förderinstituten mehr denn je bei der Antragstellung zur Seite, um die Verfahren zu beschleunigen“, so Jaeckel. Sämtliche Neuerungen bei den öffentlichen Förderprogrammen sind zudem tagesaktuell auf der Website der IHK unter „Finanzierung der Auswirkungen“ zu finden: www.ihk-nw.de/corona_finanzierung. Als „einen guten ersten Schritt, dem aber dringend noch weitere folgen müssen“, bezeichnet Jaeckel in diesem Zusammenhang den von der Bundesregierung beschlossenen Milliarden-Schutzschild für Betriebe. „Die Ausweitung der bestehenden Programme ist eine rasch greifende Maßnahme, um Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten“ ist Jaeckel überzeugt. Er hofft, dass nun sowohl die Unternehmen als auch die Kreditwirtschaft die Möglichkeiten nutzen, um die Auswirkungen der Krise abzumildern. Bei der Bürgschaftsbank NRW, bei der die IHK Gesellschafterin ist, wird unter anderem der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund zudem die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen (Expressbürgschaften) treffen können.Neben der Ausweitung der etablierten Instrumente von NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW setzt Jaeckel vor allem auf die geplanten zusätzlichen Sonderprogramme der KfW, die allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. Die geplanten KfW-Angebote sollen insbesondere die Unternehmen unterstützen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben. „Wir bauen auf die Aussage der Bundesregierung, dass genug Geld vorhanden ist und alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden“, so Jaeckel abschließend.

Weitere Informationen: www.ihk-nordwestfalen.de/coronavirus

16.56 Uhr, Gelsenkirchen | Sparkassen bleibt geöffnet

Die Sparkasse empfiehlt, verstärkt auf Mobile- oder Online-Banking zurückzugreifen. Die Filialen bleiben aber weiterhin geöffnet, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung:

Das Corona-Virus führt dazu, dass das öffentliche Leben derzeit kontrolliert heruntergefahren wird. Die Versorgung mit Finanzdienstleistungen ist und bleibt aber sichergestellt. So sind alle 23 Geschäftsstellen der Sparkasse Gelsenkirchen weiterhin geöffnet. Auch Geldautomaten und SB-Terminals der Sparkasse stehen uneingeschränkt und flächendeckend zur Verfügung. Die Zahlungsverkehrssysteme sind voll funktionsfähig. Da die Empfehlung besteht, soziale Kontakte derzeit einzuschränken, rät die Sparkasse ihren Kunden, verstärkt die mobilen und digitalen Zugangswege zu nutzen. So lassen sich viele Bankgeschäfte im Online-Banking per Mausklick erledigen – von der Überweisung bis zur Abfrage des Kontostands. Für tägliche Zahlungsvorgänge bietet sich das bargeldlose Bezahlen an – zum Beispiel sogar kontaktlos mit der Sparkassen-Card oder mit einer Kreditkarte sowie mit dem Smartphone (Android und iOS). Natürlich sind die Geschäftsstellen und Filialen auch telefonisch erreichbar. Darüber hinaus bietet die Sparkasse einen zentralen telefonischen Kundenservice für alltägliche Bankgeschäfte – unter der Telefonnummer 0209 161-2060 (montags bis freitags: 08:45 bis 19:00 Uhr). Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsleben erheblich. Daher legt die Bundesregierung Programme für die zusätzliche Liquiditäts- und Kreditversorgung der betroffenen Wirtschaftsunternehmen auf. Die Sparkasse wird entsprechende Programme an die Unternehmen weitergeben, sobald die Bedingungen feststehen. Über aktuelle Entwicklungen zu allen diesen Fragen hält die Sparkasse Gelsenkirchen Kunden auf ihrer Internet-Seite auf dem Laufenden (www.sparkasse-ge.de).

16.22 Uhr, Bottrop | Knappschaftskrankenhaus verschärft Maßnahmen

Auch das Knappschaftskrankenhaus in Bottrop verschäft die Maßnahmen. In der Mitteilung heißt es unter anderem:

Patienten auf den peripheren Bettenstationen dürfen ab sofort keinen Besuch mehr bekommen. Bisher war die Besuchszeit auf die Zeit zwischen 15 und 17 Uhr reduziert worden. Für die Intensivstation gilt ab sofort eine maximale tägliche Besuchszeit von 10 Minuten für einen Angehörigen. Ausnahmeregelungen zu den Besuchszeiten können nur im absoluten Einzelfall und in Abstimmung mit dem Pflegepersonal erfolgen. Die komplette Pressemitteilung seht ihr hier:

15.45 Uhr, GLA BOT GE | ELE Center bleiben ab morgen zu

Ab Dienstag, den 17. März, bleiben die ELE Center bis auf Weiteres geschlossen. Es gibt aber eine telefonische Erreichbarkeit, schreibt die ELE in einer Mitteilung:

Ab morgen, 17. März 2020, bleiben die ELE Center in Gelsenkirchen, Buer, Bottrop und Gladbeck bis auf Weiteres wegen des Corona-Virus geschlossen. Diese Entscheidung wurde zum Schutz der Kunden und der Mitarbeiter getroffen. Am Telefon stehen die Beraterinnen und Berater der ELE aber auch weiterhin zur Verfügung: Unter der Telefonnummer 0209/165-10 können sich alle Kunden an die ELE wenden. Telefonische Servicezeiten sind montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 15 Uhr. Oder sie nutzen den Online-Service unter www.ele.de.

15.15 Uhr, Gelsenkirchen | Jobcenter schließt ab morgen

Das Jobcenter Gelsenkirchen ist ab morgen (Dienstag 14.03.2020) nur noch telefonisch und per Mail zu erreichen:

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage findet der persönliche Publikumsverkehr des Jobcenters Gelsenkirchen (IAG) vorsorglich ab Dienstag 17.03.2020 bis auf weiteres für Kundinnen und Kunden nur noch telefonisch und über E-Mail statt, um vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Dies gilt für alle Standorte des IAG sowie die beiden Job Points, die B.box und das QuartiersBüro in GE-Rotthausen.

Was bedeutet das für alle, die auf Grundsicherung des Jobcenters angewiesen sind?

  • Das Jobcenter bleibt arbeitsfähig - alle Geldleistungen werden weitergezahlt.
  • Kundenanliegen und Fragen werden telefonisch und über E-Mail geklärt und bearbeitet.
  • Persönliche Gesprächs- und Beratungstermine entfallen ohne Rechtsfolgen und müssen auch nicht abgesagt werden - es entstehen keinerlei Nachteile.
  • Neuanträge können in die Hausbriefkästen der Standorte eingeworfen oder online über die www.iag-gelsenkirchen.de (Jobcenter.digital) übermittelt werden. Beratungs-gespräche zu Neuanträgen erfolgen telefonisch.
  • Für absolute Notfälle besteht nach telefonischer Abstimmung die Möglichkeit zum persönlichen Beratungsgespräch.

Die vorübergehende Schließung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und der Agentur für Arbeit. „Wir möchten unsere Beschäftigten wie unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich schützen“, so Dirk Sußmann, Geschäftsführer des Jobcenters und erklärt „Wir stehen in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt und reagieren flexibel auf die Dynamik der aktuellen Gesundheitslage.

Aktuelle Kontaktwege zum Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen - das Jobcenter (IAG):

Trotz der vorübergehenden Schließung bleibt sichergestellt, dass die Leistungsauszahlung des Jobcenters (IAG) für alle Bürgerinnen und Bürger, die darauf angewiesen sind, gewährleistet bleiben.

Dirk Sußmann: „Seit vergangener Woche schaffen wir die technischen Voraussetzungen, um möglichst viele Fragen und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden über das Telefon klären zu können. Hierfür erweitern wir in großem Umfang die Kapazitäten unseres Servicecenters. 

Fortlaufend werden aktuelle Informationen auf der Webseite des Jobcenters www.iag-gelsenkirchen.de bereitgestellt.

„Diese sehr besondere und für uns alle neue Situation erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis und Zusammenarbeit.

Wir agieren so unbürokratisch und flexibel wie möglich und konzentrieren uns mit höchster Priorität auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.“, so Sußmann und appelliert „Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis und etwas Geduld, wenn gerade in den kommenden Tagen die Kommunikationswege nicht so reibungslos wie gewohnt laufen.“

Betriebe und Unternehmen, die von erheblichen Arbeitsausfällen durch das Corona-Virus betroffen sind, empfiehlt das Jobcenter den telefonischen Kontakt zum IAG-Arbeitgeberservice unter 0209 – 60509-100 aufzunehmen, der bei Informations- oder Beratungsbedarf zum Kurzarbeitergeld unterstützt. Die Bearbeitung und Bewilligung von Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber erfolgt ausschließlich durch die Arbeitsagentur (Tel. 0800 4 555520).

15.03 Uhr, Gladbeck | Mülltonnen müssen vor 6 Uhr bereitgestellt werden

Uns erreicht eine Mitteilung des ZBG in Gladbeck. Darin heißt es:

Aufgrund der aktuellen Lage müssen die Abfallbehälter vor 6 Uhr bereitgestellt werden. Zum Schutz unserer Mitarbeiter beginnen wir den Dienst zu unterschiedlichen Zeiten, sodass die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich eingedämmt wird.

Abholung von Baum- und Strauchschnitt wird ersatzlos gestrichen

Angesichts der aktuellen Lage zum Coronavirus findet die Abholung von Baum und Strauchschnitt in der Woche vom 23. März bis 27. März nicht statt.

14.50 Uhr, Bottrop | Verbraucherzentrale keine persönliche Beratung mehr

Die Verbraucherzentrale Bottrop teilt mit, dass die Beratungsstelle in Bottrop bis auf weiteres geschlossen bleibt:

Keine persönliche Beratung mehr – aber telefonisch und per E-Mail erreichbar

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bottrop bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Persönliche Beratungen – ob allgemeine Rechtsberatung, Versicherungs-, Energie-, Umwelt-, Geldanlage- oder Schuldnerberatung – müssen leider ausfallen. "Auch die Verbraucherzentrale will – wie andere Dienste und Einrichtungen – durch das Vermeiden von Kontakten einen Beitrag leisten, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Wer bereits einen Termin vereinbart hat, wird kontaktiert oder kann sich telefonisch melden, um das weitere Vorgehen abzusprechen", erklärt Beratungsstellenleiterin Claudia Berger. Auch alle Veranstaltungen, Vorträge und Aktionen sind bis Ende April abgesagt. Telefonisch ist die Beratungsstelle jedoch – unter 02041-5671601– weiterhin erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail bottrop@verbraucherzentrale.nrw werden weiter bearbeitet.

14.46 Uhr, Bottrop | Verwaltung schränkt Besucherverkehr in Pflegeeinrichtungen ein

Die Stadt Bottrop erklärt dazu:

Darunter fallen bis zum 19. April 2020 vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

Der Krisenstab der Stadt Bottrop beschließt weitere Regelungen, um bei besonders schutzbedürftigen Personen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern. Ab sofort sind per Allgemeinverfügung Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben und in Wohngemeinschaften, die von Drittanbietern eingerichtet und betrieben werden, nur noch auf das Notwendigste zu beschränken. Die Regelung gilt bis zum 19. April 2020.

Je Bewohnerin oder Bewohner einer Pflegeeinrichtung darf im Regelfall nur eine Person pro Tag, für die Dauer von maximal einer Stunde, zu Besuch erscheinen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind von der Einrichtung über persönliche Schutzmaßnahmen zu unterweisen und haben diese einzuhalten:

  • Gemeinschaftsaktivitäten mit Externen sind ab sofort untersagt.
  • Besuche haben nur noch auf dem Zimmer stattzufinden, nicht mehr in Gemeinschaftsräumen.
  • Die Zugänge in die Einrichtung sind zu minimieren. Es soll eine Besucher- und Mitarbeiterregistrierung mittels Register eingeführt werden. Die Erfassung stellt ein wichtiges Instrument für die Ermittlung von Kontaktpersonen zum Nachweis von Infektionsketten dar.
  • Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus einem dieser Gebiete diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Kontaktpersonen der Kategorien 1 und 2 dürfen diese Einrichtungen nicht betreten.
  • Es können Ausnahmen für nahestehende Personen (zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung) im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

14.12 Uhr, Gelsenkirchen | Schalke schließt Fanshops und sagt Arena-Touren ab

Der FC Schalke 04 teilt mit, dass ab sofort der Fanshop an der Geschäftsstelle, der Shop in der Gelsenkirchener Innenstadt sowie der Store im Limbecker Platz in Essen geschlossen sind.

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13.42 Uhr, Gelsenkirchen | Weitere Schließungen und Einschränkungen

Die Stadt Gelsenkirchen erklärt das weitere Vorgehen bei den Schließungen und Einschränkungen. Restaurants und Wochenmärkte bleiben aber vorerst offen. In der Erklärung heißt es:

Nachdem bereits am vergangenen Freitag auf Grundlage des Erlasses des Landes Nordrhein-Westfalen alle öffentlichen wie privaten Veranstaltungen in Gelsenkirchen untersagt worden sind, wird es in dieser Woche weitere einschneidende Maßnahmen geben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verzögern.

Alle Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken sowie Spielhallen, Wettbüros und sonstigen Freizeiteinrichtungen müssen ihren Betrieb einstellen. Ebenso haben alle Kinos und Museen zu schließen. Schwimmbäder machen ebenso dicht wie alle Fitness-Studios und Sporteinrichtungen. Die städtischen Sportanlagen waren bereits in der vergangenen Woche geschlossen worden.

Hotels und Restaurants sowie die Wochenmärkte können vorerst geöffnet bleiben – auch um weiterhin eine gute Lebensmittelversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Es müssen aber ganz bestimmte Auflagen erfüllt sein. Vor allem muss immer genug Platz vorhanden sein, um ausreichend großen Abstand zwischen den Kunden und Gästen sicherstellen zu können. Außerdem muss es in Restaurants Anwesenheitslisten geben, damit notfalls Infektionsketten zurückverfolgt werden können.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen entscheiden, ob sie ein generelles Besucherverbot aussprechen oder unter weitgehenden Einschränkungen noch ermöglichen.

„Wir sind uns sehr darüber im Klaren, dass auch die neuerlichen Maßnahmen das Leben der Menschen in der Stadt weiter empfindlich einschränken. Aber ich nehme auch wahr, dass die allermeisten Menschen großes Verständnis dafür haben. Jeder hat in seinem eigenen Umfeld Omas und Opas, ältere Menschen oder solche mit chronischen Krankheiten. Und jeder will dazu beitragen, dass diese Menschen möglichst gut geschützt werden“, so Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Ich stelle eine große Solidarität bei den Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern fest. Wir müssen da jetzt einfach durch.“

„Viele Menschen können Überträger des Corona-Virus sein, ohne es zu wissen und ohne selbst krank zu sein. Wir müssen jetzt alles tun, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren“, so Stadtdirektorin Karin Welge, Leiterin des Krisenstabes.

Die aufgeführten Regelungen gelten bis zunächst auf weiteres. Die Situation in Gelsenkirchen wird täglich neu bewertet. Derzeit sind 13 Menschen in Gelsenkirchen mit dem Corona-Virus infiziert. In allen Fällen gibt es nur leichte Symptome.

11.38 Uhr, GLA BOT GE | Betretungsverbot für Krankenhäuser

Die Geschäftsführung der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH hat gemeinsam mit den Direktorien der zum Unternehmensverbund gehörenden Krankenhäuser entschieden, ein Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher der Patienten auf den Stationen und im Hausbereich auszusprechen. Dies gilt für folgende Krankenhäuser:

  • Marienhospital Gelsenkirchen
  • Sankt Marien-Hospital Buer
  • Elisabeth-Krankenhaus GE-Erle
  • St. Josef-Hospital in GE-Horst
  • St. Barbara-Hospital in Gladbeck
  • St. Antonius-Krankenhaus in Bottrop-Kirchhellen

11.35 Uhr, Gelsenkirchen | Verkaufsoffener Sonntag abgesagt

Die Stadt Gelsenkirchen teilt mit, dass aufgrund der aktuellen Corona Situation der verkaufsoffene Sonntag am 05.04.2020 abgesagt wird. Zusätzlich werden verschiedene Veranstaltungen abgesagt. Genau heißt es in der Mail an uns:

  • Absage: Blumen- und Gartenmarkt sowie verkaufsoffener Sonntag am 05.04.2020
  • Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den damit einhergehenden Maßnahmen der Landesregierung sowie der Stadt Gelsenkirchen hat die Werbegemeinschaft Gelsenkirchen City sowie die City Initiative Gelsenkirchen e.V. den Blumen- und Gartenmarkt am 04. & 05.04.2020 sowie den damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag am 05.04.2020 in Gelsenkirchen City abgesagt.
  • Des Weiteren wird auch die geplante Gelsenkirchener Autoschau am 02.05.2020 nicht stattfinden.

11.29 Uhr, Gelsenkirchen-Buer | Pfarrei vermittelt Alltagshilfe

Die Pfarrei St. Urbanus Gelsenkirchen-Buer vermittelt Alltagshilfe in der Corona-Krise.

Die Hotline 0209-88307339 ist ab heute täglich von 8 bis 10 Uhr und 15 bis 17 Uhr erreichbar. Sowohl Hilfesuchende als auch Helfer*innen können sich melden!

4.41 Uhr, GLA BOT GE | Öffentliches Leben wird stark eingeschränkt

Laut Landesregierung sollen fast alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungs-Angebote dicht machen. Am Wochenende hatte schon die Zoom Erlebniswelt in Gelsenkirchen angekündigt, für unbestimmte Zeit zu schließen. Auch die meisten städtischen Einrichtungen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen bleiben erstmal zu.

In Bottrop zum Beispiel alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Bibliotheken oder die Musikschule. In Gladbeck schließt neben vielen anderen Einrichtungen auch der Wertstoffhof der ZBG. Nach Anweisung der Landesregierung müssen jetzt dann auch Bars, Diskotheken, Spielhallen, Kinos oder Bordelle schließen. Ab Dienstag (17. März 2020) ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Saunen untersagt. Gleiches gilt für Zusammenkünfte oder Wettkämpfe von Sportvereinen.

Vorübergehend geschlossen in Gelsenkirchen:

  • Zoom Erlebniswelt
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern
  • Kunstmuseum Gelsenkirchen
  • beide Standorte der Volkshochschule
  • Stadtbibliothek inkl. aller Zweigstellen
  • Musikschule
  • städtische Jugendheime
  • Ferienprogramme fallen aus
  • ...

Vorübergehend geschlossen in Bottrop:

  • alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • sowohl städtischer als auch freier Träger
  • inkl. Spielmobil "Rollmobs"
  • Volkshochschule inkl. aller Außenstellen
  • Lebendige Bibliothek
  • städtische Sportanlagen und Bäder
  • Musikschule und Kulturwerkstatt
  • Josef Albers Museum Quadrat
  • ...

Vorübergehend geschlossen in Gladbeck:

  • Termine in der Verwaltung nur noch nach telefonischer oder online erfolgter Vereinbarung
  • Wertstoffhof
  • Musik- und Jugendkunstschule
  • städtische Bäder sowie Lehrschwimmbecken in Zweckel und an der Südparkschule
  • sämtliche Sporthallen
  • Bücherbus wird nicht unterwegs sein
  • ...

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