Lockdown: Klage aus Gelsenkirchen vor dem OVG

Die Klage eines Personal-Trainers aus Gelsenkirchen gegen den ersten Corona-Lockdown wird im kommenden Monat vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster verhandelt. Das Gericht hat jetzt den Termin für die mündliche Verhandlung auf den 25. August gelegt.

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  • Betriebe hatten unter Lockdown gelitten
  • Im Eilverfahren waren Kläger meist erfolglos

Vor Gericht geht es außerdem um ein Fitnessstudio in Bielefeld, eine Tanzschule in Bonn und einer Gastronomie in Essen – sie alle mussten auch dicht machen und deren Besitzer klagen ebenfalls. Der erste Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 hatte viele Betriebe hart getroffen. Einige zogen vor das Oberverwaltungsgericht, um die Regeln der Landesregierung zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungen durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Deshalb startet demnächst das Verfahren.

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