Lockerungen in Gladbeck und Bottrop sind fix

Morgen wird die Corona-Notbremse in Bottrop und im Kreis Recklinghausen aufgehoben. Das hat das Land jetzt offiziell verfügt.

Gastwirtin zapft Bier mit Maske
© Lars Fröhlich / FUNKE Foto Services
  • Lockerungen treten um 0.00 Uhr in Kraft
  • Gelsenkirchen weiter in der Notbremse

In Bottrop und im Kreis Recklinghausen lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert gestern den fünften Werktag in Folge unter 100. Damit gelten ab morgen (21. Mai, 0.00 Uhr) die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Für die Gladbecker und Bottroper bedeutet das, dass einige Maßnahmen wie die Ausgangsperre aufgehoben werden und beispielsweise die Außengastronomie wieder öffnen darf. Die Regelungen im Detail findet ihr unten.

In Gelsenkirchen ist ab morgen wieder Terminshopping mit einem negativen Corona-Test oder Immunitätsnachweis möglich. Die Notbremse könnte dort frühestens Montag aufgehoben werden. 

Das gilt in Gladbeck und Bottrop ab morgen:

  • Alle Geschäfte des Einzelhandels dürfen öffnen. Für Geschäfte, die keine Waren der Grundversorgung anbieten, wird die Kundenanzahl auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter begrenzt. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht mehr nötig.
  • Die Außengastronomie ist wieder zulässig. Gäste und Bedienungen benötigen ein negatives Testergebnis. Auch Museen und Ausstellungen können mit Termin besucht werden. In geschlossenen Räumen gilt wie im Einzelhandel maximal ein Besucher pro 20 Quadratmeter.
  • Mit einem negativen Testergebnis sind außerdem wieder möglich: Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen, Übernachtungen zu privaten Zwecken in Hotels, Konzerte unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan vorausgesetzt) sowie die Öffnung von kleineren Außeneinrichtungen wie Minigolf-Anlagen, Kletterparks oder Hochseilgärten.
  • Für körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Nagelstudios, Massage, Tätowieren, Piercen) ist kein negatives Testergebnis mehr erforderlich, dies gilt auch für Friseur- und Fußpflegetermine. Lediglich wenn die Maske für eine längere Zeit während der Behandlung abgenommen werden muss, ist ein negatives Testergebnis notwendig.
  • Die Ausübung von kontaktfreiem Sport ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen unter Einhaltung eines Mindestabstands von fünf Metern möglich. Kontaktsport ist unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zugelassen. Auch Zuschauer dürfen unter freiem Himmel dabei sein – bis zu 20 Prozent der regulären Kapazität, maximal jedoch 500 Personen. Voraussetzung sind ein Sitzplan sowie negative Testergebnisse aller Besucher.

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