Maskenpflicht im Gottesdienst

In katholischen Gottesdiensten in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen muss jetzt durchgehend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

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  • Auch in allen Gebäuden der Pfarreien gilt die Maskenpflicht
  • Bei Inzidenzwert über 50 sind nur 25 Personen auf Beerdigungen erlaubt

Das hat das Bistum Essen mitgeteilt. Hintergrund sind auch hier die hohen Corona-Infektionszahlen in vielen Städten, die zum Bistum gehören. Die Maskenpflicht gilt nicht nur im Gottesdienst selber, sondern in allen Gebäuden der Pfarreien und Gemeinden. Auch bei Beerdigungen muss eine Maske getragen werden. Bei einem Inzidenzwert über 50 dürfen nur maximal 25 Menschen an einer Beerdigung teilnehmen.

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