
© Thorsten Lindekamp / FUNKE FotoServices
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- Maskenpflicht nur noch im restlichen Schulgebäude
- Regelmäßige Tests bleiben erstmal bestehen
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Das NRW-Schulministerium hat gerade bekannt gegeben, dass die Maskenpflicht am Platz in den Klassenräumen zum 2. November landesweit aufgehoben wird. In Zukunft muss die Maske nur noch im übrigen Schulgebäude getragen werden. Die üblichen Corona-Tests an den Schulen sollen nach den bisherigen Planungen fortgesetzt werden: Also drei Selbsttests pro Woche an weiterführenden Schulen und zwei PCR-Pooltests pro Woche an Grund- und Förderschulen. Viele Verbände hatten die angekündigte Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht als riskant und zu früh kritisiert.
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