Maskenpflicht tritt in Kraft - Ordnungshüter kontrollieren

Auch in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen kommen wir ab heute nur noch mit Mund- und Nasenschutz in Geschäften, Busse und Bahnen.

Menschen mit Schutzmaske
© Jürgen Theobald / FUNKE Foto Services

In allen drei Städten gilt ab sofort wegen der Corona-Pandemie die neue Bedeckungspflicht des Landes. Die Städte weisen darauf hin, dass auch ein Schal oder Tuch ausreicht. In Gladbeck sollte die Verordnung eigentlich auch auf Teile der Fußgängerzone ausgeweitet werden. Das ist aber wieder vom Tisch - statt einer Pflicht gilt jetzt nur die Empfehlung, in den öffentlichen Bereichen Mund und Nase zu bedecken. Die Stadt Bottrop weist nochmal darauf hin, dass Schutzmasken während der Fahrt im Auto nur in Ausnahmefällen getragen werden dürfen. 

  • Schal oder Tuch reichen aus
  • Im Auto nur in Ausnahmefällen erlaubt

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